Keine Zulassung: Marktwächter deckt unerlaubte Bankgeschäfte auf

Pressemitteilung vom
BaFin verbietet Geschäfte der SPS Bank nach Marktwächterhinweis

BaFin verbietet Geschäfte der SPS Bank nach Marktwächterhinweis

Off

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der SPS Bank N.V. das unerlaubt betriebene Einlagen- und Kreditgeschäft untersagt und die unverzügliche Abwicklung der Geschäfte angeordnet. Diese Entscheidung erfolgte nach einem konkreten Hinweis aus dem Projekt Marktwächter Finanzen. Verbraucher meldeten den Anbieter der Verbraucherzentrale Sachsen, so dass der Fall im Frühwarnnetzwerk des Marktwächters auffällig wurde.

Im Juni dieses Jahres gaben zwei Leipziger Verbraucher der Verbraucherzentrale Sachsen den Hinweis zur niederländischen SPS Bank. Diese waren im Internet auf die Werbebotschaften des Anbieters aufmerksam geworden: "Sofortkredit online: Schnell und unbürokratisch. Mit Sofortzusage". Die Verbraucher interessierten sich für ein Darlehen in Höhe von 5.000 Euro, sollten aber vorab 450 Euro auf ein niederländisches Konto überweisen. Sie wurden misstrauisch, informierten die sächsischen Verbraucherschützer und der Fall wurde im Frühwarnnetzwerk des Marktwächters auffällig.

UNTERNEHMEN NICHT BEI DER BAFIN GELISTET

Bei der Prüfung des Falls stellten die Marktwächtermitarbeiter fest: Bei den auf den Internetseiten der SPS Bank angegebenen Aufsichtsbehörden – unter anderem der BaFin – ist die Bank nicht gelistet. Trotzdem bietet der Anbieter auf seiner Homepage erlaubnispflichtige Bankgeschäfte an – so beispielsweise die Ausgabe von Darlehen oder das Führen von Konten.

SPS BANK BIETET BANKDIENSTLEISTUNGEN OHNE ZULASSUNG AN

Über diese Erkenntnisse informierten die Marktwächtermitarbeiter die BaFin. Die Aufsichtsbehörde stellte fest, dass die SPS Bank in Deutschland unerlaubt tätig ist. Entgegen der Angaben auf der eigenen Homepage ist das Unternehmen auch nicht von der Europäischen Zentralbank (EZB) oder der niederländischen Zentralbank (DNB) zum Bankgeschäft zugelassen. Die BaFin hat der SPS Bank N.V. anschließend das unerlaubt betriebene Einlagen- und Kreditgeschäft untersagt und die unverzügliche Abwicklung der Geschäfte angeordnet.

"Allerdings ist die SPS Bank immer noch aktiv und bietet ihren Service trotz des Verbotes weiterhin im Internet an. Ich bin überzeugt, dass die BaFin ihr volles Instrumentarium nutzen wird, um diese Geschäftspraktiken endgültig zu unterbinden", so Carmen Friedrich, Teamleitung Marktwächter Finanzen in der Verbraucherzentrale Sachsen.

FRÜHWARNNETZWERK FUNKTIONIERT

Das Frühwarnnetzwerk des Marktwächters Finanzen ist eine zentrale Datenbank, in die alle 16 deutschen Verbraucherzentralen ungewöhnliche Einzelfälle, auffällige Anbieter oder Häufungen von Problemen aus den Beratungen melden. "Der aktuelle Fall zeigt, dass das Frühwarnnetzwerk des Marktwächters funktioniert. Durch den Hinweis der Verbraucher konnten die Marktwächter die BaFin schnell informieren, damit erste Schritte unternommen werden, um dem Geschäftsgebaren des Anbieters einen Riegel vorzuschieben und Schaden zu verhindern", sagt Friedrich.

Über den Marktwächter Finanzen:

Der Marktwächter Finanzen ist ein Projekt, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten. Hierfür werden Beschwerden und Beratungen von Verbrauchern aus allen 16 deutschen Verbraucherzentralen über ein Frühwarnnetzwerk systematisch ausgewertet. Zudem werden empirische Untersuchungen durchgeführt. So können Schwachstellen und Fehlentwicklungen erkannt, Verbraucher frühzeitig gewarnt und Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Insgesamt untersuchen fünf Schwerpunkt-Verbraucherzentralen den Finanzmarkt: Baden-Württemberg (Geldanlage und Altersvorsorge), Bremen (Immobilienfinanzierung), Hamburg (Versicherungen), Hessen (Grauer Kapitalmarkt) und Sachsen (Bankdienstleistungen und Konsumentenkredite). Der Marktwächter Finanzen wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert. www.marktwaechter.de/finanzen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.