Kritik an der Einführung neuer Kontomodelle bei der Erzgebirgssparkasse

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Sachsen mahnt Institut wegen Verletzung von Hinweispflichten ab

Verbraucherzentrale Sachsen mahnt Institut wegen Verletzung von Hinweispflichten ab

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Die Erzgebirgssparkasse hatte im letzten Jahr angekündigt, die Bepreisung und die Ausstattungsmerkmale der Privatgirokonten ab 01.01.2016 zu ändern – auch für Bestandskunden. So erhöht sich beispielsweise die bisherige Kontoführungsgebühr von 6,95 Euro pro Monat auf monatliche 8,00 Euro. Die Zustimmung zu dieser Preisänderung sollte als erteilt gelten, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von 2 Monaten, nach denen die Änderungen angeboten wurden, widerspricht. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen wird mit dieser Ankündigung der Kontomodelländerung gegen eine Reihe von verbraucherschützenden Vorschriften verstoßen.

So wurde die Widerspruchsfrist für die Verbraucher unzulässig berechnet bzw. verkürzt. Das Gesetz bietet eine Widerspruchsmöglichkeit der Kunden bis vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Außerdem fehlte in der Mitteilung der Hinweis, dass eine kostenlose und fristlose Kündigungsmöglichkeit besteht. Schließlich sieht die Verbraucherzentrale in der Änderung der Kontomodelle eine unzulässige Vertragsänderung. Die Erhöhung der Kontoführungsentgelte ist zwar möglich, jedoch räumt das Gesetz eine solche Änderung nur für bestehende Verträge ein. Hier wird jedoch nicht das Entgelt für das vorhandene Privatgirokonto geändert, sondern die Nutzer der Girokonten werden gänzlich in ein anderes Kontomodell mit anderen Nutzungsbedingungen verschoben. "Nach unserer Auffassung ist die Änderung der Verträge damit gravierend, aber weder das Gesetz noch die Vertragsbedingungen der Erzgebirgssparkasse geben dafür eine Rechtsgrundlage", meint Anne-Katrin Wiesemann, Referentin Recht bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Erzgebirgssparkasse diesbezüglich am 25.02.2016 abgemahnt und aufgefordert, diese Informationspraxis zu unterlassen und die auf dieser Grundlage erhöhten Entgelte weder einzuziehen noch zu fordern. Das Institut hat nun bis zum 04.03.2016 Zeit, eine solche Unterlassungserklärung abzugeben.

Verbraucher, die Fragen zur Rechtmäßigkeit zur Erhöhung von Entgelten ihrer Girokontoverträge haben, können sich an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Ratsuchende können sich für ein persönliches kostenpflichtiges Beratungsgespräch immer montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 16 Uhr unter der Nummer des sachsenweiten Termintelefons 0341-6962929 einen Termin geben lassen.

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