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Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Sachsen nimmt "Gelenknahrung" für Senioren unter die Lupe

Verbraucherzentrale Sachsen nimmt "Gelenknahrung" für Senioren unter die Lupe

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Früher oder später knirscht es hier und knackt es da. Viele Gelenke verschleißen je nach Veranlagung und Belastung im Lauf des Lebens. Mit Nahrungsergänzungsmitteln, die die Regeneration, Bewahrung oder gar Bildung von Knochenknorpel versprechen, lässt sich daher gutes Geld verdienen. Die Hersteller nehmen Vitamine C, K oder D, die Mineralstoffe Calcium, Phosphor, Mangan oder Magnesium sowie Proteine und verkaufen es beispielsweise als "Gelenknahrung", "Gelenknährstoffe" oder "Gelenkvitalstoffe".

In der Tat dürfen diese Nährstoffe, sofern sie in entsprechenden Mindestmengen in Lebensmitteln enthalten sind, mit bestimmten gesundheitsbezeichneten Angaben beworben werden. Dafür sind Formulierungen wie "Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Knorpelfunktion bei." oder "Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt." vorgesehen. Doch eine Regeneration und Bildung von Knochen oder Knochenknorpel darf nicht versprochen werden. Nach Auffassung von Anne-Katrin Wiesemann, Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale Sachsen verspricht oder suggeriert jedoch gerade dies die Werbung mancher Produkte. Sie beobachtet für diese Produkte oft unzulässige Gesundheitswerbung wie: "Glucosamin für gesunde Knochen und Gelenke", "Der völlig neue Durchbruch beginnt Ihre alternden Gelenke in 12 h zu reparieren!", "Starke Gelenke", "langfristige Verbesserung der Funktionen des Gelenks", "Gelenkretter".

Aus Sicht der Verbraucherzentralen wäre Werbung, die wortwörtlich den gesetzlich zugelassenen Angaben entspricht, der einzige Weg, um Verbraucherinnen und Verbraucher wahrheitsgemäß zu informieren. Sonst besteht die Gefahr, dass bei Verbrauchern höhere Erwartungen geweckt werden als diese Mittel tatsächlich leisten können und eine Irreführung kann dann nicht ausgeschlossen werden.

Und noch etwas ergänzt Wiesemann: "Nur weil diese Werbeaussagen zugelassen sind, heißt es nicht, dass sie sinnvoll oder notwendig sind. Ein Salat unter anderem aus 30 g Zitronensaft, 50 g Avocado und 30 g geriebenem Hartkäse kann ebenso Nährstoffe enthalten, welche für eine normale Kollagen- und normale Knorpelfunktion und zum Erhalt normaler Knochen beitragen können."

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