Lebensmittel retten und sparen

Pressemitteilung vom
Nicht nur für preisbewussten Haushalte bieten Supermärkte und Discounter schon seit langem kleine Bereiche oder Regale mit Produkten, die besonders stark im Preis reduziert sind, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum in Kürze abläuft.
Lebensmittelverschwendung
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Im Handel löst ein überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum kein Verkaufsverbot aus, denn die Produkte sind mit Erreichen des Datums nicht automatisch verdorben. Ein Mindesthaltbarkeitsdatum sagt nur aus, wie lange ein Lebensmittel die vom Hersteller spezifizierten Eigenschaften, etwa Geschmack, Farbe oder Geruch, bei korrekter Lagerung mindestens aufweist. „Daher spricht nichts dagegen, diese Produkte in den Einkaufswagen zu packen und damit etwa 30 bis 50 Prozent zu sparen“, findet Dr. Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Viel wichtiger ist aber, dass man gleichzeitig dazu beiträgt, dass weniger Lebensmittelabfälle entstehen, die eigentlich vermeidbar sind. „Wichtig ist natürlich, dass man zu Hause gut plant, dass die Produkte möglichst schnell auf dem Tisch landen“, führt Dr. Brendel weiter aus.
 
Händler müssen sicherstellen, dass die Ware einwandfrei ist und dass Verbraucher*innen nicht über die (Rest-)Haltbarkeit des Produkts getäuscht werden. Es gibt aber auch keine Pflicht, diese Produkte preisgesenkt zu verkaufen. „Aus Verbrauchersicht ist es wünschenswert, dass der Hinweis auf die Preisreduzierung mit einem Hinweis auf das ablaufende MHD verknüpft wird, damit Verbraucherinnen und Verbraucher diese Lebensmittel zu Hause auch ganz bewusst zügig verbrauchen können“, meint Brendel.
 
Auch bei frischem Obst und Gemüse, das kein MHD tragen muss, bieten Händler Ware, die den Anforderungen an Frische nicht mehr genügen, beispielsweise überreife Tomaten oder Äpfel mit Druckstellen, zu einem reduzierten Preis an, um es so schnell zu verkaufen und nicht wegzuwerfen. Auch diese Produkte sind geschmacklich einwandfrei und gesundheitlich unbedenklich, sie müssen nur alsbald verzehrt werden.
 
Verbraucher*innen können sich dazu und anderen Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung beraten lassen. Termine können unkompliziert online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung gebucht werden. Alternativ kann man auch unter www.lebensmittel-forum.de eine Frage stellen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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