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Neue Fallen ausgelegt

Pressemitteilung vom
Online-Abzocke mit Routenplaner – Verbraucherzentrale Sachsen rät dringend von Zahlung ab

Online-Abzocke mit Routenplaner – Verbraucherzentrale Sachsen rät dringend von Zahlung ab

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Wer sich derzeit im Internet auf der Suche nach einem Routenplaner bei maps-routenplaner.info registriert, ist in eine Abofalle getappt. "Viele Betroffene kommen derzeit zu uns, weil sie nach ihrer Anmeldung auf der Seite per E-Mail eine Forderung dieses Anbieters von 500 Euro für eine angebliche Zwei-Jahres-Mitgliedschaft erhielten", informiert Janine Hartmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Den verunsicherten Verbrauchern raten wir, keinesfalls zu zahlen, da es sich um eine dreiste Abzocke handelt", so Hartmann. Dass der Anbieter die gesetzlich vorgeschriebene Buttonlösung nicht einhält, ist dafür nur ein Grund. Laut aktuellen Ermittlungen des bayrischen Landeskriminalamtes existiert die im Impressum angegebene Firma Web-24 GmbH Internetportale tatsächlich gar nicht. Dies bestätigt die Erfahrung von Verbrauchern, dass an den Anbieter versandte Briefe mit Widerspruchsschreiben ungeöffnet zurückkommen.

Betroffene sollten sich keinesfalls von den aggressiven Mahnungen einschüchtern lassen, die vom Anbieter per Mail verschickt werden. Darin wird mit einer Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, einer Kontopfändung und einem negativen Schufa-Eintrag gedroht. "Diese Folgen muss keiner fürchten, der die Zahlung zu Recht verweigert. Vielmehr ist es die einzig richtige Reaktion, die Forderung und alle Mahnungen dieses betrügerischen Anbieters zu ignorieren", rät Hartmann.

Solche Online-Abofallen, wie sie in fast unveränderter Form bereits seit etwa zehn Jahren existieren, ziehen momentan wieder viele Nutzer in ihre Fänge. Sie werben mit gratis-Angeboten oder Gewinnspielen und verlangen immer die Angabe persönlicher Daten. "Besonders bei Angeboten, die im Netz üblicherweise kostenlos und ohne Dateneintrag zu bekommen sind, sollten Nutzer die Seite vor der Herausgabe ihrer Daten gründlich prüfen", warnt Hartmann.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

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