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Neues Urlaubsrecht nicht mehr zu stoppen

Pressemitteilung vom
Nachteile für deutsche Reisende überwiegen <br/>

Nachteile für deutsche Reisende überwiegen <br/>

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Der Bundesrat hat am Freitag die Möglichkeit, Einspruch gegen die Verabschiedung des neuen Pauschalreisegesetzes einzulegen, nicht genutzt. Damit tritt das neue Urlaubsrecht 2018 in Kraft. Der bessere Schutz für alle Reisenden, die ihren Urlaub über Vermittlungsplattformen buchen, ist dabei aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, kritisieren die sächsischen Verbraucherschützer. "Gräbt man tiefer, beinhaltet das neue Gesetz deutliche Rückschritte für den Verbraucherschutz", so Anne Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Kurzfristige Vertragsänderungen und Preiserhöhungen sind nun bis acht Prozent des Reisepreises möglich. "Das kann Tür und Tor für Lockvogelangebote öffnen, mit denen Reiseanbieter nach der Buchung des Verbrauchers noch etwas für den eigenen Geldbeutel rausholen", kritisiert die Rechtsexpertin. Buchen Verbraucher beispielsweise drei Wochen Kuba für zwei Personen inklusive Transfer, Flug, Verpflegung und Übernachtung zum Preis von 3.700 Euro, können Anbieter auf diesen Preis knapp 300 Euro zusätzlich fordern, ohne dass der Reisende etwas dagegen tun kann.

Außerdem gelten erhebliche Vertragsänderungen als genehmigt, wenn Verbraucher auf diese Änderungsmitteilung des Reiseveranstalters nicht reagieren. Reiseeinzelleistungen und Tagesreisen bis 500 Euro sind aus dem Schutz des Pauschalreiserechts nun ausgenommen. Damit sind Reisende auch gegen Zahlungsausfälle und Reisemängel nicht mehr geschützt. Laut Wiesemann werde der seit Jahren geltende und bewährte deutsche Verbraucherschutzstandard damit erheblich abgesenkt.

Auch in diesem Jahr sucht die Verbraucherzentrale Sachsen wieder den Prellbock 2017. Der Negativpreis wird aller zwei Jahr an das Unternehmen vergeben, das Kunden geprellt oder verärgert hat - egal ob es sich um Abzocker, Mogelpackungen, Blender oder Service-Nieten handelt. Die Abstimmung erfolgt noch bis Mitte November online.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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