Ohne Investitionskosten zur neuen Heizung

Pressemitteilung vom
Welche Folgen haben Contracting-Verträge für Verbraucher?

Welche Folgen haben Contracting-Verträge für Verbraucher?

Off

Was sich hinter klangvollen Werbenamen wie "Wohlfühlwärme" bei einem Anbieter und "Rundum-Wohlfühl-Paket" bei einem anderen Anbieter verbirgt, ist nur schwer zu erraten. Konkreter wird es mit dem Versprechen "Neue Heizung ohne Anschaffungskosten", wie es ein weiterer Anbieter formuliert. Es sind vor allem Energieversorger, die Hauseigentümern vorschlagen, die Investition in eine neue Heizungsanlage zu übernehmen, für die vom Eigentümer dann nur monatliche Raten zu zahlen sind.

Damit müsse sich der Eigentümer keine Sorgen mehr um den Betrieb der Anlage machen – denn das ist alles inklusive. Was soll also dagegen sprechen, die alte Heizanlage, die mit 20 bis 25 Jahren Laufzeit ohnehin ersetzt werden müsste, gegen ein Rundum-Sorglos-Paket zu tauschen? Die deutliche Antwort gibt Carla Groß, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen: "Uns sind Fälle aus der Energieberatung bekannt, bei denen die Gesamtkosten einfach zu hoch waren. Eine Beispielrechnung für ein typisches Einfamilienhaus lässt erkennen, dass die Summe der Monatsraten die Investitionssumme schon weit vor Ende der üblichen Nutzungszeit übersteigen kann." Selbst wenn man berücksichtigt, dass in den Monatsraten bereits Wartung und Schornsteinfegerkosten als Betreiberaufgaben enthalten sowie Reparaturen berücksichtigt sind: der Eigentümer muss seine errungene Sorglosigkeit dann teuer bezahlen.

Diese Konstruktion nennt man Wärmeliefercontracting oder auch Anlagencontracting. Dem Eigentümer werden damit Aufwand und Kosten einer Reparatur bzw. Neuanschaffung erspart. Der Anbieter, Contractor genannt, errichtet und betreibt die Energieanlage beim Kunden auf eigenes Risiko und eigene Kosten auf Basis eines langfristigen Vertrages.

Wer bei der Heizungserneuerung auch auf erneuerbare Energien setzt –

ob Solarthermie, Pellets oder Erdwärme, der sollte unbedingt wissen, dass er im Fall der Fremdinvestition mittels Contracting auch den eigenen Anspruch auf die Fördermittel aus dem Marktanreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft (Bafa) verliert. "Das sind bei einem neuen Brennwertkessel mit Solarthermieanlage inklusive Heizungsunterstützung mindestens 2.500 Euro", informiert Groß.

Die anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale verschafft Interessierten gern mehr Durchblick auf dem Weg zu einer neuen Heizung und hilft auch durch den Fördermitteldschungel.

Unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) können sachsenweit Termine für die Energieberatung der Verbraucherzentrale vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.