Pflege: Achtung, Änderung!

Pressemitteilung vom
Wie sich die Pflegereform auf private Pflegezusatzversicherungen auswirkt

Wie sich die Pflegereform auf private Pflegezusatzversicherungen auswirkt

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Ab Januar treten neue Regeln zur Pflegereform in Kraft, die auch Auswirkungen auf bestehende private Pflegezusatzversicherungen haben. Außerdem nutzen Vermittler die Situation für den Verkauf neuer Verträge.

Schon im November wurden Anbieterschreiben versandt, in denen von den Verbrauchern angeblich kurzfristige Rückinformationen benötigt wurden. Diese standen jedoch nicht mit der Pflegeversicherung in Verbindung. "So wollte eine Generalagentur der ERGO wissen, ob dem Adressaten Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen oder Leistungen für professionelle Zahnreinigung wichtig sind", weiß Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Hier ging es offensichtlich primär um ein anderes Geschäft. Auf solch plumpe Versuche sollte niemand hereinfallen."

In der nächsten Zeit werden immer mehr Verbraucher, die schon eine private Pflegezusatzversicherung haben, Post von ihrem Versicherer erhalten. Die Unternehmen werden zuerst Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherungen an die neue Rechtslage anpassen. Durch den Pflegegrad 1 werden mehr Versicherte Leistungen erhalten. Entsprechend werden die Versicherungsbedingungen geändert. Dazu haben die Versicherer ein gesetzliches Recht. Auf die Versicherten werden in diesem Zusammenhang höhere Prämien zukommen. Den Kunden müssen Änderungen der Bedingungen und der Prämie in Textform mitgeteilt werden. Dabei sind die Unterschiede kenntlich zu machen und auf die dafür maßgeblichen Gründe hinzuweisen.

Die Änderungen werden erst nach ordnungsgemäßer Mitteilung ab dem zweiten Monat nach deren Zugang beim Kunden wirksam. "Diese Frist können Verbraucher nutzen, um zu prüfen, ob der Vertrag bedarfsgerecht ist oder nicht", sagt Heyer. So ist grundsätzlich abzuwägen, ob eine Pflegetagegeld- oder eine Pflegekostenpolice sinnvoller ist. Auch sollten Leistungen nicht erst in den hohen Pflegegraden vorgesehen und im Pflegefall eine Beitragsbefreiung vereinbart sein. Dies sind nur einige wichtige Kriterien. Im Rahmen einer persönlichen Beratung bei der Verbraucherzentrale Sachsen werden weitere Punkte angesprochen. Entspricht der Vertrag nicht dem individuellen Bedarf oder ist man mit den Änderungen nicht einverstanden, kann der Vertrag gekündigt werden.

Die Verbraucherzentrale Sachsen und der Vdk Sachsen werden im nächsten Jahr auch Vorträge zur Pflegereform anbieten, in denen auf die Änderungen in der gesetzlichen und privaten Pflege(zusatz)versicherung eingegangen wird. Termine und Orte werden unter http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/veranstaltungen-aktuell bekannt gegeben und können auch am Zentralen Termintelefon unter 0341 6962929 erfragt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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