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Überprüfung von Baudarlehen kann sich lohnen

Pressemitteilung vom
Verbraucher spart 41.000 Euro durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Verbraucher spart 41.000 Euro durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

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Im vergangenen Jahr hat die Verbraucherzentrale Sachsen wieder mehr als 1.200 Baudarlehen in Bezug auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen überprüft. Darunter befand sich auch das Darlehen eines Niedersachsen. Mit dem schriftlichen Prüfbericht der Verbraucherzentale Sachsen gelang es dem Darlehensnehmer mit der kreditgebenden Bank erfolgreich zu verhandeln und die Konditionen seines Kredites zu verbessern. Das Resultat: Eine Ersparnis von insgesamt 41.000 Euro in den nächsten 10 Jahren. "Der Fall zeigt einmal mehr, wie sinnvoll ein Expertenblick in die Widerrufsbelehrungen sein kann. In rund 75 Prozent der von uns geprüften Fälle haben die Verträge falsche Widerrufsbelehrungen", so Andrea Heyer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Im Zusammenhang mit einer in wenigen Wochen möglichen, nachteiligen gesetzlichen Änderung sollten private Immobilieneigentümer ein solches Vorhaben nicht auf die lange Bank schieben. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet auch weiterhin die Prüfung der Widerrufsbelehrungen an. Innerhalb von circa drei Wochen liegt ein schriftliches Prüfergebnis vor, das durch einen Juristen der Verbraucherzentrale Sachsen individuell erarbeitet wurde. Gleichwohl finden sich wegen der sich oft wiederholenden Sachverhalte analoge Formulierungen in den Antwortschreiben.

"Wurde ein Fehler in der Widerrufsbelehrung gefunden, ist der Weg zu einer Ersparnis aber kein Selbstläufer. Im Fall des Niedersachsen hatte die Bank bereits bei der ersten telefonischen Kontaktaufnahme Verhandlungsbereitschaft gezeigt und bot mehrere Vergleichs-möglichkeiten an. Das ist nicht immer so einfach", so Heyer. Im Regelfall ist im Anschluss an die Prüfung der Gang zum Anwalt notwendig. Mit deren erfahrener Hilfe können oft gute Kompromisse erzielt werden.

Eine Überprüfung der Widerrufsbelehrungen für Immobiliendarlehensverträge durch einen Juristen der Verbraucherzentrale Sachsen kostet 70 Euro.

 

Informationsveranstaltung mit Gesprächsrunde zum Thema Widerrufsbelehrungen bei Immobiliendarlehen

20. Januar, 18 Uhr: Verbraucherzentrale in Dresden

20. Januar, 17 Uhr: Verbraucherzentrale in Leipzig

08. Februar, 17 Uhr: Verbraucherzentrale in Meißen

Mehr Informationen zu den Veranstaltungen gibt es auch unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/veranstaltungen-aktuell

Wegen der erwartet hohen Nachfrage sind Anmeldungen erwünscht unter: 0341 – 696 29 29 oder vzs@vzs.de

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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