Weihnachtsgeld von der TARGOBANK

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Sachsen fordert für Kunden den Individualbeitrag zurück

Verbraucherzentrale Sachsen fordert für Kunden den Individualbeitrag zurück

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Wer seit 2013 einen Konsumentenkredit bei der TARGOBANK aufgenommen hat und einen Individualbeitrag zusätzlich zu den Kreditzinsen dafür entrichten musste, hat jetzt die Chance auf eine Erstattung. Beispiele aus der Beratung haben gezeigt, dass einzelne Verbraucher mit Hilfe der Verbraucherzentrale Sachsen mehr als 660 Euro des höchst umstrittenen Individualbeitrages zurückgeholt haben. Tausende weitere Betroffene können es diesen Verbrauchern jetzt gleich tun und vielleicht noch vor Weihnachten das ihnen zustehende Geld bekommen.

Am 22. November sollte der Bundesgerichtshof (BGH) darüber entscheiden, ob der von der TARGOBANK AG & Co. KGaA (Düsseldorf) in Kreditverträgen mit Verbrauchern erhobene "einmalige laufzeitunabhängige Individualbeitrag" zulässig ist oder nicht. Auch wenn der Name dieses Entgelts neu klingt, handelt es sich dabei um das alte Problem der Kreditbearbeitungskosten.

Da der BGH zu diesen schon 2014 verbraucherfreundlich entschieden hat (AZ XI ZR 405/12 und AZ XI ZR 170/13), waren die Verbraucherschützer im Hinblick auf den jetzt anberaumten BGH-Termin optimistisch. Doch die Revision (AZ XI ZR 450/15) wurde seitens der Bank zurückgenommen, so dass es in diesem Fall leider zu keinem höchstrichterlichen Urteil kam. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass betroffene Kreditnehmer das Individualentgelt jetzt zurückbekommen. Grundlage dafür ist das nun rechtskräftige, verbraucherfreundliche Urteil des LG Mönchengladbach AZ 2 S 29/15.

Wer ist betroffen?

 

Es geht um Kredite, die seit 2013 aufgenommen worden. Wer 2013 den Kreditvertrag geschlossen hat und nun den Individualbeitrag zurück erhalten will, muss sich wegen der zum 01. Januar 2017 drohenden Verjährung des Anspruchs beeilen und zumindest bis Jahresende 2016 mit der Bank in Verhandlung treten, damit die Verjährung gehemmt wird.

Wie hilft die Verbraucherzentrale?

Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet in einer besonderen Aktion die außergerichtliche Rechtsbesorgung zum Preis von 40 Euro an, um eine Rückerstattung des Individualbeitrages in die Wege zu leiten.

Was müssen Verbraucher nun tun?

Betroffene Verbraucher sollten eine Kopie ihres Kreditvertrages und eine ausgefüllte Vollmacht an die Verbraucherzentrale Sachsen (Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig oder Zschopauer Straße 107, 09126 Chemnitz) schicken. Letztere ist nötig, damit sie sich im jeweiligen Verbrauchernamen an die Bank wenden kann.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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