Primacom: Wer nicht widerspricht, wird umgestellt

Pressemitteilung vom
Bestandskunden erwartet Tarifänderung und Preiserhöhung

Bestandskunden erwartet Tarifänderung und Preiserhöhung

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Kunden der primacom Berlin GmbH mit Sitz in Leipzig erhielten in den letzten Tagen ein Schreiben mit der Überschrift "Einführung neues Produktportfolio". Angekündigt wird darin, dass der laufende Vertrag zum 1. März 2016 auf einen neuen Tarif umgestellt wird. Vielfach geht es dabei um eine monatliche Preiserhöhung von 5 Euro.

"Der Anbieter versucht auf diese dreiste Art und Weise den Kunden eine Preiserhöhung aufzudrücken", so Janine Hartmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Doch an den Grundsatz "Pacta sunt servanda" – Verträge sind einzuhalten – muss sich nicht nur der Verbraucher, sondern natürlich auch die primacom halten. Demnach müssen sich die Kunden Preiserhöhungen in einem laufenden Vertrag nur ausnahmsweise unter besonderen Umständen überhaupt gefallen lassen. Voraussetzung wäre hier eine Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, die Änderungen während der Vertragslaufzeit wirksam regelt. Bei einer wesentlichen Vertragsänderung, von der man bei dieser Preiserhöhung ausgehen kann, ist dem Kunden zudem eine Möglichkeit zur Kündigung einzuräumen. Daran fehlt es in den aktuellen Schreiben der primacom.

Eine automatische Tarifumstellung ist schließlich nur dann zulässig, wenn eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorhanden ist, in der der Kunde darauf hingewiesen wird, dass bei seiner Untätigkeit die Änderungen wirksam werden. Fehlt diese, ist die Tarifumstellung ausschließlich zulässig, wenn der Verbraucher zugestimmt hat.

"Betroffene, die mit der Umstellung nicht einverstanden sind, sollten zunächst unbedingt den in den primacom-Schreiben ‚angebotenen‘ Widerspruch einlegen", rät Hartmann. Der Widerspruch sollte nachweislich, am besten per Einschreiben, und zusätzlich per E-Mail an die allgemeine Mailadresse der primacom erfolgen. Der Vertrag muss dann von der primacom zu den aktuellen Bedingungen fortgeführt werden. Sollte primacom bei Lastschriftabbuchungen dennoch den neuen Preis einziehen, sollten die Betroffenen eine Rückbuchung veranlassen und nur den alten Preis zahlen.

Ratsuchende können sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Die Terminvergabe für ein persönliches Beratungsgespräch erfolgt montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 16 Uhr unter der Nummer des sachsenweiten Termintelefons 0341-6962929.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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