Abgestellt und abkassiert

Pressemitteilung vom
Wer sein Auto auf dem Parkplatz eines Supermarktes oder Einkaufszentrums parkt, sollte sich vorab über die Bedingungen gut informieren oder darauf vorbereitet sein, dass es schnell sehr teuer werden kann.
Hinter einem Scheibenwischer klemmt ein Knöllchen am Auto

Parken vor dem Supermarkt kann auch in Görlitz teuer werden

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Wer sein Auto auf dem Parkplatz eines Supermarktes oder Einkaufszentrums parkt, sollte sich vorab über die Bedingungen gut informieren oder darauf vorbereitet sein, dass es schnell sehr teuer werden kann.

So erging es einem Verbraucher aus dem Kreis Görlitz: Um Flaschenpfand abzugeben, parkte er seinen Wagen auf dem Parkplatz eines bekannten Supermarktes. Der Verbraucher schilderte, dass er höchstens zehn Minuten im Markt am Pfandautomaten und der Kasse war. Als er zum Auto zurückkehrte, erwartete ihn ein Knöllchen in Höhe von 30 Euro. Leider konnte er seinen Pfandzettel nicht mehr als Nachweis vorlegen, da er das Guthaben direkt gegen Geld eintauschte. Auch ein Gespräch mit dem Filialleiter brachte keinen Erfolg. Auf ausbleibende Zahlung folgte schnell das Forderungsmanagement.

Ist der Supermarktbetreiber auch Eigentümer des Grundstückes, kann er für die Nutzung des Parkplatzes selbst Regelungen aufstellen und somit einen Vertrag mit dem Kunden schließen – natürlich alles im gesetzlichen Rahmen. Daher ist es ratsam Hinweisschilder auf privaten Parkplätzen ernst zu nehmen und sich die Zeit zu nehmen die Parkbedingungen zu lesen. Wird beispielsweise die Nutzung einer Parkscheibe vorgegeben? Wird eine maximale Parkzeit angegeben? Wie hoch sind die Kosten bei Fehlverhalten? Der geschilderte Fall zeigt, dass es sinnvoll ist, „Beweise“ des durchgeführten Einkaufs aufzubewahren, um diese einem Parkstrafzettel entgegen zu setzen, gegebenenfalls kann auch ein Kontoauszug nützlich sein, wenn der Einkauf mit Karte bezahlt wurde.

„Wir sind außerdem der Ansicht, dass  Zahlungseintreiber, beispielsweise Inkassodienstleister oder Anwälte zum Einfordern der Zahlung erst nach erfolgloser, korrekt zugestellter Mahnung herangezogen werden sollten. Und ein unter die Windschutzscheibe gehefteter Parkschein entspricht nicht einer Mahnung“, erklärt Steffi Meißner, Leiterin der Verbraucherzentrale Görlitz.

Wer Unterstützung beim Widerspruch gegen ein Inkassoschreiben braucht oder prüfen möchte, ob es seriös ist, erhält bei den erfahrenen Verbraucherschützerinnen in Görlitz Rat. Telefonisch können Termine unter 0341 - 696 2929 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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