Für Thomas Cook-Kunden läuft die Frist

Pressemitteilung vom
Verbraucher*innen die vond er Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook betroffen sind, können nur noch bis 15. November ihre Ansprüche auf Entschädigung anmelden. Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert und unterstützt in ihrer Reiserechtsberatung.
Flugzeug Thomas Cook Group

Pauschalreisende können ihre Ansprüche noch bis 15. November melden

Off

Viele Kunden, die im vergangenen Jahr bei Thomas Cook eine Pauschalreise gebucht hatten, konnten diese aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht mehr antreten. Einige Reisende waren gezwungen, die Reise unvermittelt abzubrechen. Diese Kunden bekamen ihre Kosten nur zu einem Teil mithilfe des Reisesicherungsscheins von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erstattet. Die Bundesregierung hat beschlossen, den fehlenden Differenzbetrag zu ersetzen und bietet freiwillige Ausgleichszahlungen an. „Betroffene müssen sich dafür auf einem bereitgestellten Portal registrieren und erforderliche Unterlagen einreichen“, informiert Claudia Neumerkel, Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Sie ruft auf, diese Möglichkeit zu nutzen.

Bis zum 15. November können sich Thomas Cook-Kunden noch eintragen. Online sind Angaben, Belege und Erklärungen zu übermitteln. Anhand dieser Dokumente prüft das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, ob Kosten erstattet werden. Damit Verbraucher*innen einen Ausgleich erhalten, müssen sie unter anderem ihre Ansprüche beim zuständigen Insolvenzverwalter und der Zurich-Versicherung (KAERA) zuvor angemeldet haben.

Die Bundesregierung bittet bei Kundin*innen von Thomas Cook, Bucher Reisen & Öger Tours, welche sich bereits auf dem Bundportal registriert, jedoch noch keine Ausgleichszahlung erhalten haben, um Geduld. Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall variieren und längere Zeit in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und das Portal für die Erstattung sind zu finden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.bmjv.de/Thomas-Cook.

Bei Fragen zum Anmelden von Ansprüchen oder zum Reiserecht in der Corona-Krise können sich Betroffene bei den Expert*innen der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Terminbuchungen sind online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341 - 696 2929 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.