Rückgabe alter Elektrogeräte auch im Online-Handel

Pressemitteilung vom
Rücknahmemöglichkeiten haben Online-Händler bis zum 24. Juli 2016 anzubieten

Rücknahmemöglichkeiten haben Online-Händler bis zum 24. Juli 2016 anzubieten

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Schon seit der Änderung des Elektrogeräte-Gesetzes (ElektroG) im Oktober vorigen Jahres dürfen alte oder defekte Elektrogeräte im Handel zurückgegeben werden – und zwar kostenlos, ganz gleich, ob das Altgerät zuvor in dem Geschäft gekauft wurde oder nicht. Bis spätestens 24. Juli 2016 müssen auch Onlineshops dieser Verpflichtung nachkommen.

"Da die Online-Händler naturgemäß ihren Kunden nicht anbieten können, die Altgeräte in den Filialen abzugeben, ist die Umsetzung für sie etwas schwieriger abgelaufen. Denn Sie müssen gewährleisten, dass die Rücknahme dieser Elektrogeräte in zumutbarer Entfernung zum Kunden zu erfolgen hat", sagt Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Sicher werden die meisten betroffenen Online-Shops ab 24. Juli 2016 Rücksendemöglichkeiten angeben. Verbraucher können jedoch auch alternativ die nächste Altgeräte-Sammelstelle vor Ort nutzen. Das kann bei kleineren Elektrogeräten in Leipzig beispielsweise auch sehr einfach über die Gelbe Tonne Plus passieren. Dazu müssen lediglich die Kabel und eventuell eingelegte Batterien entfernt werden.

Die Regelung gilt nur für Altgeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge und Unternehmen mit 400 Quadratmetern Verkaufs- oder Lagerfläche. Toaster, Föhn und Telefon können also bedenkenlos zurückgesendet werden, wenn nicht ohnehin eine andere Rückgabestelle wie die schon bisher in vielen Gemeinden bestehenden genutzt wird. Bei größeren zu entsorgenden Haushaltsgeräten sieht die Sache ein wenig anders aus. Nur wenn Verbraucher beispielsweise einen neuen Kühlschrank kaufen, muss der Händler gemäß ElektroG das zu entsorgende Elektrogerät im Gegenzug zurücknehmen. Voraussetzung für die Rücknahme ist dabei, dass das erworbene Gerät der gleichen Geräteart angehört und dieselben Funktionen wie das Altgerät erfüllt.

Stellt der online-Händler keine örtlich gelegene Rücknahmestelle zur Verfügung ist auch der postalische Versand des Altgerätes denkbar. Die Versandkosten können jedoch nach Auffassung von Anne-Katrin Wiesemann dem Verbraucher auferlegt werden.

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