Sonderhotline zur Tarifänderung der primacom

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Sachsen beantwortet Ihre Fragen am Donnerstag von 10 bis 17 Uhr: 0180-2-55 66 11 (0,06 Euro/Anruf aus dem dtsch. Festnetz / Mobilfunk max. 0,42 Euro/Minute)

Verbraucherzentrale Sachsen beantwortet Ihre Fragen am Donnerstag von 10 bis 17 Uhr: 0180-2-55 66 11 (0,06 Euro/Anruf aus dem dtsch. Festnetz / Mobilfunk max. 0,42 Euro/Minute)

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In den letzten Tagen haben viele Kunden Post von der primacom Berlin GmbH erhalten. Darin wird eine Umstellung des laufenden Vertrages zum 1. März 2016 angekündigt. Wer damit nicht einverstanden ist, kann laut primacom bis zum 18. Februar 2016 widersprechen. Andernfalls landet man im neuen Tarif und erntet eine satte Preiserhöhung. Doch was bedeutet das genau? Wie muss so ein Widerspruch aussehen? Und was passiert, wenn ich widerspreche?

Für all diese Fragen rund um die Tarifänderung der primacom hat die Verbraucherzentrale Sachsen für diesen Donnerstag, 11.02.2014, eine Sonderhotline eingerichtet. Von 10 bis 17 Uhr können Betroffene unter der Telefonnummer 0180-2-55 66 11 für 0,06 Euro pro Anruf aus dem deutschen Festnetz (Mobilfunk maximal 0,42 Euro/Minute) Antworten auf ihre Fragen rund um das Thema Tarifumstellung erhalten.

Sollte die Sonderrufnummer wegen hoher Nachfrage überlastet sein, bleibt auch an diesem Tag die Möglichkeit, die übliche Beratungshotline 0900-79777 zum Preis von 1,24 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz (Mobilfunkteilnehmer hören eine kostenlose Ansage) anzuwählen. Diese ist Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr geschaltet.


HINTERGRUND:

Kunden der primacom Berlin GmbH mit Sitz in Leipzig erhielten in den letzten Tagen ein Schreiben mit der Überschrift "Einführung neues Produktportfolio". Angekündigt wird darin, dass der laufende Vertrag zum 1. März 2016 auf einen neuen Tarif umgestellt wird. Vielfach geht es dabei um eine monatliche Preiserhöhung von 5 Euro.

"Der Anbieter versucht auf diese dreiste Art und Weise den Kunden eine Preiserhöhung aufzudrücken", so Janine Hartmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Doch an den Grundsatz "Pacta sunt servanda" – Verträge sind einzuhalten – muss sich nicht nur der Verbraucher, sondern natürlich auch die primacom halten. Demnach müssen sich die Kunden Preiserhöhungen in einem laufenden Vertrag nur ausnahmsweise unter besonderen Umständen überhaupt gefallen lassen. Voraussetzung wäre hier eine Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, die Änderungen während der Vertragslaufzeit wirksam regelt. Bei einer wesentlichen Vertragsänderung, von der man bei dieser Preiserhöhung ausgehen kann, ist dem Kunden zudem eine Möglichkeit zur Kündigung einzuräumen. Daran fehlt es in den aktuellen Schreiben der primacom.

Eine automatische Tarifumstellung ist schließlich nur dann zulässig, wenn eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorhanden ist, in der der Kunde darauf hingewiesen wird, dass bei seiner Untätigkeit die Änderungen wirksam werden. Fehlt diese, ist die Tarifumstellung ausschließlich zulässig, wenn der Verbraucher zugestimmt hat.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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