Sparkasse Meißen geht beim Prämiensparen auf Kunden zu

Pressemitteilung vom
Befristete Verträge laufen weiter – zusätzliches Alternativangebot an gekündigte Sparer mit unbefristeten Verträgen!

Befristete Verträge laufen weiter – zusätzliches Alternativangebot an gekündigte Sparer mit unbefristeten Verträgen!

Off

Für tausende Prämiensparer der Sparkasse Meißen gibt es erfreuliche Nachrichten. Das Kreditinstitut nimmt im Streit um die Beendigung langfristiger Prämiensparen Flexibel –Verträge die Kündigungen von eindeutig befristeten Verträgen zurück. Im Falle der Beendigung von unbefristeten Verträgen, erhalten die Sparer ein neues, prüfenswertes Alternativangebot mit Festzins.

"Im Interesse der betroffenen Kunden begrüßen wir diesen weitsichtigen Schritt", sagt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Die neue Situation ist auch das Ergebnis von Gesprächen zwischen dem Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen und dem Vorstand der Sparkasse Meißen.

Befristete Verträge, in denen zum Beispiel eine Laufzeit von 360 Monaten vereinbart wurde, können grundsätzlich nicht vor Ablauf dieser vereinbarten Zeit gekündigt werden. Hier ist der Sparkasse Meißen mit den Kündigungen ein Fehler unterlaufen, der nun korrigiert wird. Diese Kündigungen werden zurückgenommen.

Aus Sicht der Sparkasse Meißen haben viele Sparer jedoch einen unbefristeten Prämiensparvertrag. Da die Rechtslage hier weniger klar ist und Verbraucher häufig den Weg einer gerichtlichen Klärung scheuen, lohnt es sich für diesen Personenkreis, das neue Alternativangebot zu prüfen. Dabei handelt es sich um einen sicheren Sparbrief mit einem Festzins von 1,40 Prozent p.a. Er hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018. Eine vorherige Kündigung ist ausgeschlossen. Wenn in diesem Jahr noch ein Anspruch auf den Bonus aus dem alten Prämiensparvertrag entstanden ist, weil das letzte individuelle Sparjahr zum Beispiel von März 2016 bis März 2017 lief, wird diese Prämie den Kunden noch gutgeschrieben.

Die Verbraucherzentrale Sachsen steht Ratsuchenden auch weiter zur Seite, sei es bei Klärung der Frage, ob ein befristeter oder unbefristeter Vertrag vorliegt oder wenn die Details des Alternativproduktes erläutert werden sollen. Für Anfang August ist eine Informationsveranstaltung zusammen mit der Sparkasse Meißen in Planung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.