Verbraucherzentrale Sachsen: Individualbeitrag der TARGOBANK zurückfordern!
"Unsere Fachberater haben mit Rechtsbesorgungen schon reichlich Geld in die Taschen der Kunden zurückgespült", erklärt Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen. So auch im Fall der TARGOBANK, deren Kunden laut ihrem Vertrag happige "laufzeitunabhängige Individualbeiträge" zahlen sollen. Dabei stellen diese nichts anderes als Kreditbearbeitungskosten dar, zu denen es schon verschiedene verbraucherfreundliche Urteile gibt. Laut Verbraucherschützern sollten Betroffene deswegen nicht lange fackeln und das Geld zurück fordern. "Auf Wunsch erledigen auch wir das für die Kreditnehmer, so dass diese sich um nichts weiter kümmern müssen", informiert Heyer.
"Meistens sind es Beträge im dreistelligen Bereich. Und erst letztens hat sich eine Leipzigerin über 1047 Euro gefreut. Wir haben Kontakt aufgenommen, woraufhin die TARGOBANK innerhalb weniger Tage überwiesen hat", so Andrea Heyer. "Wer nicht weiß, ob tatsächlich ein solcher laufzeitunabhängiger Individualbeitrag gezahlt wurde, kann seine Unterlagen bei uns prüfen lassen und anschließend entscheiden, ob unser Rückholangebot zum Preis von 40 Euro genutzt werden soll, oder ob man selbst aktiv werden möchte."
Kreditnehmer können nach wie vor ihren gezahlten "laufzeitunabhängigen Individualbeitrag" zurückfordern. In Betracht kommt die Rückzahlung für Verbraucherdarlehen, die seit 2014 aufgenommen wurden. Das Geld kann für die Autofinanzierung, einen Möbelkauf oder für eine Umschuldung eingesetzt worden sein. Der erstattete Betrag kann dann zum Beispiel auch direkt zur Tilgung des Kredits eingesetzt werden. "So spart man sich teure Zinsen", rät Heyer weiter. "Der Versuch der TARGOBANK, die Rechtslage durch Umbenennung des unzulässigen Entgelts zu umgehen, ist gescheitert. Betroffene sollten auf ihr Recht bestehen." Ansprüche aus früher abgeschlossenen Kreditverträgen sind allerdings verjährt.