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Urlaubstours GmbH meldet Insolvenz an

Pressemitteilung vom
Nach der Unister Holding GmbH jetzt auch vorläufige Insolvenz beim Tochterunternehmen: Was Verbraucher wissen sollten

Nach der Unister Holding GmbH jetzt auch vorläufige Insolvenz beim Tochterunternehmen: Was Verbraucher wissen sollten

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Der Reiseveranstalter Urlaubstours GmbH aus Leipzig hat Insolvenz angemeldet. Das teilte heute die Kanzlei Flöther & Wissing mit, die die Insolvenz des Anbieters verwaltet. Rechtsanwalt Prof. Lucas Flöther übernimmt ebenfalls die vorläufige Insolvenzverwaltung des Mutterunternehmens Unister Holding GmbH. Das gab die Unistergruppe am Montag bekannt.

Laut Angaben der Kanzlei sei Urlaubstours GmbH nicht im Reisevermittlungsgeschäft tätig, sondern ist ausschließlich Reiseveranstalter. "Verbraucher, die eine Reise über dieses Portal gebucht haben, haben deswegen erstmal Glück im Unglück", weiß Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Beantragt ein Reiseveranstalter Insolvenz, werden Kunden über einen sogenannten Reisesicherungsschein aufgefangen. Mit einem Sicherungsschein ist die Absicherung für den bereits gezahlten Reisepreis und sonstige notwendige Aufwendungen gewährleistet, die im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz entstehen. "Hier ist es wichtig, darauf zu achten, dass dieser Nachweis auch tatsächlich erbracht wird. Ist das nicht der Fall, sollte man nicht zahlen", so Wiesemann. Der Nachweis über den Sicherungsschein liegt in der Regel den Reiseunterlagen bei. Das Dokument muss auf der Rückseite der Reisebestätigung abgedruckt oder an sie angeheftet sein.

Wer sich unsicher ist, sollte sich bei den Anbietern der Reiseleistungen wie der Airline, dem Hotel oder Autovermieter rückversichern. Ein Sonderkündigungsrecht besteht allerdings nicht. Wer seine Reise jetzt kündigt, muss mit Stornogebühren rechnen. Laut Kanzlei Flöther & Wissing werden bereits gebuchte Reisen jedoch durchgeführt.

Die Verbraucherzentrale Sachsen wird die weitere Entwicklung der Unistergruppe aufmerksam beobachten und steht allen betroffenen Verbrauchern mit Rat und Tat zur Seite.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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