Verbraucher vor Gericht gegen Sparenergie erfolgreich

Pressemitteilung vom
Untergeschobene Verträge nicht einfach akzeptieren

Untergeschobene Verträge nicht einfach akzeptieren

Off

Im Streit um einen untergeschobenen Energielieferungsvertrag der Sparenergie GmbH aus Dresden hat sich der erste Verbraucher vor Gericht durchgesetzt. "Wer einen Vertrag einfach untergeschoben bekommen hat oder während des Vertragsschlusses getäuscht wurde, sollte sich juristisch zur Wehr setzen", empfiehlt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen, der weiß, dass ähnliche Fälle aktuell viele Sachsen beschäftigen.

Im konkreten Fall wurde der 84-jährige Schwiegervater eines Herrn aus Oederan durch das Unternehmen in einem für ihn ungünstigen Vertrag gedrängt. Der ältere Herr zahlte bis dahin als ehemaliger Angestellter des örtlichen Stromversorgers nur die Grundgebühren. Ein Stromanbieterwechsel kam für ihn daher nie in Betracht. Dennoch besuchte ihn eine Vertreterin der Sparenergie GmbH, weil sie angeblich prüfen wollte, ob er seine Stromkosten senken kann. Dem betagten Schwiegervater war nicht bewusst, dass er durch die Unterzeichnung des Formulars einen Stromanbieterwechsel in Gang setzte.

"Ältere Verbraucher lassen sich leider oft überrumpeln, wenn ihnen ein freundlicher Vertreter an der Haustür etwas andrehen will", so Hummel.

Als der Betroffene die Mitteilung über den monatlichen Abschlag vorfand, versuchte der Schwiegersohn als Bevollmächtigter mehrfach vergeblich den Vertrag zu widerrufen. Die Sparenergie GmbH verlangte weiter die monatlichen Abschläge und versuchte die angeblich offenen Forderungen einzuklagen. Aus Angst, dass die Stromversorgung eingestellt würde, zahlte der Schwiegervater zunächst unter Vorbehalt die geforderte Gesamtsumme von 435 Euro. Während der gerichtlichen Auseinandersetzung erhob der Verbraucher Widerklage, um die gezahlte Summe zurückzufordern. Mit einem Urteil des Amtsgerichts Freiberg (Aktenzeichen 3 C 346/15) bekam der Betroffene die 435 Euro nebst Zinsen zugesprochen. Der Anwalt des Dresdner Unternehmens war vor Gericht nicht erschienen und ging auch anschließend nicht gegen das Urteil vor. Es ist rechtskräftig.

Verbraucher, die gegen unterschobene Verträge vorgehen möchten, können sich durch die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Termine können immer montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr unter 0341-6962929 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
Ein Lieferwagen für Heizöl steht vor einem Haus.

Warnung: Fakeshops locken mit günstigem Heizöl oder Brennholz

Zum Start der Heizsaison warnen wir vor mehreren betrügerischen Internetseiten. Ob eine Seite seriös ist, lässt sich kostenlos im Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen prüfen.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.