Gier nach Provision untermauert Verbotsforderung

Verbrauchern 20 und mehr Verträge aufgeschwatzt

Verbrauchern 20 und mehr Verträge aufgeschwatzt

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Kann es aus Verbrauchersicht bedarfsgerecht sein, 21 Rentenversicherungs- und Fondssparverträge oder 20 Bausparverträge abzuschließen? Diese Frage beantwortet die Verbraucherzentrale Sachsen klar mit nein. Was völlig unrealistisch klingt, sind jedoch reale Fälle aus dem sächsischen Vogtland. In beiden Fällen standen bzw. stehen für die Betroffenen hohe finanzielle Verluste im Raum, die durch die Verbraucherzentrale Sachsen zum Teil abgewendet werden konnten. Diese Praxis belegt jedoch, warum die Forderung nach einem Provisionsverbot in der Finanzanlagenberatung berechtigt ist.

Einem jungen Mann wurden seit 2010 über die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) insgesamt 15 fondsgebundene Rentenversicherungen bei der AachenMünchener LebensversicherungsAG und 6 DWS Vermögenssparpläne verkauft, die alle der Altersvorsorge dienen sollten. In jedem Vertrag wurden ein paar tausend Euro eingezahlt. Mit den vertraglich vorgesehenen monatlichen Einzahlungen konnte der Verbraucher die Verträge natürlich nicht bedienen, so dass die Aussetzung von Zahlungen vereinbart wurde. Bei einer Kündigung der Verträge hätte der junge Mann nur einen Bruchteil seiner Einzahlungen zurückerhalten, denn die Rückkaufswerte lagen fast alle deutlich unter seinen Einzahlungen. „Den großen finanziellen Reibach haben zunächst die DVAG und ihr Vermittler, der Versicherer und die Fondsgesellschaft gemacht“, empört sich Heike Teubner, Leiterin der Beratungsstelle Auerbach, wo sich der Mann letztlich Hilfe suchte. Im Rahmen einer außergerichtlichen Rechtsbesorgung hat die Verbraucherzentrale Sachsen erreicht, dass 18 Verträge schadlos rückabgewickelt wurden, d.h. alle Einzahlungen ohne Abzüge an den Verbraucher zurückgezahlt wurden. Drei Verträge, darunter ein Riestervertrag und eine Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz sollten nach seinem Wunsch bestehen bleiben. Wenngleich diese finanziellen Verluste abgewendet werden konnten, bleibt zu berücksichtigen, dass der Verbraucher in Hinblick auf seine Altersvorsorge finanziell viel besser da stünde, wenn er bedarfsgerecht – ohne Provisionsinteresse – beraten worden wäre. Mit kostengünstigen Aktienfonds hätte sich dann sein Vermögen über die letzten Jahre wohl schon deutlich vermehrt.

Hohe finanzielle Nachteile hat auch eine Frau erlitten, die seit den neunziger Jahren über Außendienstmitarbeiter 20 Bausparverträge bei der Bausparkasse Mainz abgeschlossen hat. „Auch hier stand offensichtlich die Gier nach Provision im Vordergrund. Immer wieder wurden Altverträge aufgelöst und das Geld in neue Verträge umgeschichtet“ kritisiert Claudia Neumerkel, Leiterin der Beratungsstelle Plauen, an die sich diese Betroffene ratsuchend wandte. Insbesondere die Abschlussgebühren fielen auf Verbraucherseite negativ ins Gewicht. Dazu kamen Vorfälligkeitsentschädigungen. Um diesen Fall von Falschberatung und damit im Zusammenhang stehende Schadenersatzansprüche kümmert sich nun ein Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht.

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