Reiseveranstalter JT Touristik GmbH aus Berlin beantragt Insolvenz

Pressemitteilung vom
Was Verbraucher jetzt wissen sollten

Was Verbraucher jetzt wissen sollten

Off

Vor wenigen Tagen hat die JT Touristik GmbH Insolvenz beantragt. Verbraucher, die hier eine Reise gebucht haben, haben immerhin noch Glück im Unglück: Die Firma bietet vorrangig Pauschalreisen an. Im Falle einer Insolvenz sind Kunden damit über einen Reisesicherungsschein zumindest finanziell abgesichert. Entgangene Urlaubsfreuden werden allerdings nicht ersetzt.

Mit einem Sicherungsschein ist im Falle einer Insolvenz des Anbieters eine Absicherung für den bereits gezahlten Reisepreis und sonstige notwendige Aufwendungen über eine Versicherung gewährleistet. Ein Sonderkündigungsrecht für Reisende aufgrund der Insolvenz besteht allerdings nicht. „Wer seine Reise jetzt kündigt, muss mit Stornogebühren rechnen“, gibt Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen zu bedenken.

Laut JT Touristik wird für alle Reisen, die bis zum 31. Oktober angetreten werden, der Versicherungsschutz garantiert. „Für die Reisenden bedeutet dies: Entweder erhalten sie ihr Geld zurück oder die Versicherung sorgt dafür, dass die Reisen durchgeführt werden“, so Rechtsexpertin Wiesemann. Die Entscheidung darüber trifft die Versicherung – in diesem Fall die Generali Versicherung.

„Falls Reisenden vor Ort trotz bezahlter Reise erneut zur Kasse gebeten werden, sollte man sich diese Zahlungen unbedingt schriftliche bestätigen lassen. Diese Zahlungen werden dann vom Versicherer reguliert“, rät Anne-Katrin Wiesemann weiter. Die Generali Versicherung hat die Europäische Reiseversicherung (ERV) mit der Abwicklung der Schadenfälle beauftragt ist.

Auch in diesem Jahr sucht die Verbraucherzentrale Sachsen wieder den Prellbock 2017. Der Negativpreis wird an das Unternehmen vergeben, das Kunden geprellt oder verärgert hat. Vorschläge werden noch bis Mitte November auf der Webseite der Verbraucherzentrale Sachsen entgegen genommen. Wer den Prellbock in diesem Jahr erhält, wird im Dezember bekannt gegeben.

Veranstaltungshinweis: Die Verbraucherzentrale Sachsen führt am 24.11.2017 in der Zeit von 10:30 bis 14 Uhr auf der Messe „Touristik und Caravaning“ in Leipzig eine Podiumsdiskussion zum Thema: Reisebranche unter Druck: Rechtsreform zulasten der Verbraucher? durch. Anmeldung und weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale Sachsen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.