Reiseveranstalter JT Touristik GmbH aus Berlin beantragt Insolvenz

Pressemitteilung vom
Was Verbraucher jetzt wissen sollten

Was Verbraucher jetzt wissen sollten

Off

Vor wenigen Tagen hat die JT Touristik GmbH Insolvenz beantragt. Verbraucher, die hier eine Reise gebucht haben, haben immerhin noch Glück im Unglück: Die Firma bietet vorrangig Pauschalreisen an. Im Falle einer Insolvenz sind Kunden damit über einen Reisesicherungsschein zumindest finanziell abgesichert. Entgangene Urlaubsfreuden werden allerdings nicht ersetzt.

Mit einem Sicherungsschein ist im Falle einer Insolvenz des Anbieters eine Absicherung für den bereits gezahlten Reisepreis und sonstige notwendige Aufwendungen über eine Versicherung gewährleistet. Ein Sonderkündigungsrecht für Reisende aufgrund der Insolvenz besteht allerdings nicht. „Wer seine Reise jetzt kündigt, muss mit Stornogebühren rechnen“, gibt Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen zu bedenken.

Laut JT Touristik wird für alle Reisen, die bis zum 31. Oktober angetreten werden, der Versicherungsschutz garantiert. „Für die Reisenden bedeutet dies: Entweder erhalten sie ihr Geld zurück oder die Versicherung sorgt dafür, dass die Reisen durchgeführt werden“, so Rechtsexpertin Wiesemann. Die Entscheidung darüber trifft die Versicherung – in diesem Fall die Generali Versicherung.

„Falls Reisenden vor Ort trotz bezahlter Reise erneut zur Kasse gebeten werden, sollte man sich diese Zahlungen unbedingt schriftliche bestätigen lassen. Diese Zahlungen werden dann vom Versicherer reguliert“, rät Anne-Katrin Wiesemann weiter. Die Generali Versicherung hat die Europäische Reiseversicherung (ERV) mit der Abwicklung der Schadenfälle beauftragt ist.

Auch in diesem Jahr sucht die Verbraucherzentrale Sachsen wieder den Prellbock 2017. Der Negativpreis wird an das Unternehmen vergeben, das Kunden geprellt oder verärgert hat. Vorschläge werden noch bis Mitte November auf der Webseite der Verbraucherzentrale Sachsen entgegen genommen. Wer den Prellbock in diesem Jahr erhält, wird im Dezember bekannt gegeben.

Veranstaltungshinweis: Die Verbraucherzentrale Sachsen führt am 24.11.2017 in der Zeit von 10:30 bis 14 Uhr auf der Messe „Touristik und Caravaning“ in Leipzig eine Podiumsdiskussion zum Thema: Reisebranche unter Druck: Rechtsreform zulasten der Verbraucher? durch. Anmeldung und weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale Sachsen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.