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Robin Hood – Helfer in der Not?

Gewerblicher Schuldenregulierungsverein aus Nürnberg auch in Mitteldeutschland präsent

Gewerblicher Schuldenregulierungsverein aus Nürnberg auch in Mitteldeutschland präsent

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Menschen mit finanziellen Problemen suchen schnelle und kompetente Hilfe für ihre Sorgen. Bei Internetrecherchen stoßen sie dabei derzeit nicht selten auf ein vielversprechendes Angebot: „Robin Hood Schuldnerberatung“. Da mit dem Helden Robin Hood noch gute Erinnerungen aus Kindheitstagen verbunden werden, wenden sich Betroffene vertrauensvoll an den Verein.

Auch in der Verbraucherzentrale Sachsen ist dieser Name bekannt. Der Verein mit einer Geschäftsstelle in Leipzig wirbt damit, eine „Schuldenregulierung ohne Privatinsolvenz“ zu erreichen. Bei näherer Betrachtung der Unterlagen ist jedoch festzustellen, dass an mehreren Stellen Bezug auf die Regelungen der Insolvenzordnung genommen wird. Diese Tätigkeit ist erlaubnispflichtig. „Eine entsprechende Anerkennung als „Geeignete Stelle“ ist bei Robin Hood e.V. jedoch nicht ersichtlich“, informiert Andrea Günther, Schuldnerberaterin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. „Davon unabhängig stellt ein Konzept zum Schuldenabbau einschließlich der Verhandlung mit den Gläubigern regelmäßig eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung dar (Landgericht Ulm  6 O 193-10).  Eine Berechtigung  des Vereins zur Rechtsberatung ist ebenfalls nicht zu erkennen.“

Was Ratsuchende unbedingt wissen sollten: Das Beratungsangebot von Robin Hood e.V. ist kostenpflichtig. Neben dem Beitrag für die  Mitgliedschaft im Verein wird ein Bearbeitungsentgelt fällig. In einem der Verbraucherzentrale Sachsen bekannten Fall wären das immerhin 1.500 Euro gewesen. Hinzu kommen natürlich die Raten für die Schuldenregulierung.

Erfahrungen der sächsischen Verbraucherschützer zeigen, dass Überschuldete in der Hoffnung auf finanzielle Entlastung schnell bereit sind, solche Zahlungsvereinbarungen einzugehen. Jedoch sind sie damit oft finanziell überfordert und es werden „neue Löcher“ gerissen. Zur Sicherung des Lebensunterhaltes hat der Gesetzgeber deshalb das Existenzminimum und auch Pfändungsfreigrenzen definiert. Überschuldete, die aufgrund ihrer aktuellen Einkommenssituation nicht zur Schuldentilgung in der Lage sind, erhalten deshalb gerade mit Unterstützung des Verbraucherinsolvenzverfahrens häufig die Chance, noch einmal schuldenfrei zu werden.

Dazu gibt es kostenfreie Beratungsangebote mit persönlicher Vor-Ort-Beratung bei gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen. Wo diese in Sachsen zu finden sind, kann am Zentralen Servicetelefon der Verbraucherzentrale Sachsen unter 0341 - 696 29 29 immer montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr erfragt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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