Abzocke mit Haus- und Gartenarbeiten

Pressemitteilung vom
Gepflegte Gärten, idyllische Wege, saubere Wände – so hätten wohl alle Hausbesitzer*innen ihr Anwesen gern in Schuss. Für alle, die dafür Unterstützung brauchen, flattern häufig Flyer mit der Tageszeitung ins Haus. Doch: Was erstmal verlockend klingt, entpuppt sich aber zuweilen als teure Abzocke.
Ein Handwerker hält eine Rechnung in die Kamera

Achtung vor Scheinfirmen und Mondpreisen

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Gepflegte Gärten, idyllische Wege, saubere Wände – so hätten wohl alle Hausbesitzer*innen ihr Anwesen gern in Schuss. Für alle, die dafür Unterstützung brauchen, flattern regelmäßig Flyer mit der Tageszeitung ins Haus. Hübsche Vorher-Nachher-Bilder zeigen, wie mit vermeintlich professioneller Hilfe der Garten in ein Landschaftsparadies verwandelt wird. Für schnelle Auftragsvergabe wird oftmals ein Rabatt angepriesen und einen Neukundenbonus gibt es noch dazu. Was erstmal verlockend klingt, entpuppt sich aber zuweilen als teure Abzocke.

„So schnell sollte man sich deshalb nicht von angeblichen Rabatten verleiten lassen“, weiß Cornelia Neukirchner, Leiterin des Beratungszentrums Chemnitz. Wenn aufwendige Garten- oder Reinigungsarbeiten am Haus geplant sind, sollten Eigenheimbesitzer*innen besonnen vorgehen, die eigenen Wünsche formulieren und mindestens drei Kostenvoranschläge von regionalen Firmen einholen, um ein Gefühl für den ortsüblichen Preis zu bekommen.

Werbeschreiben, die vermeintlich professionelle Fassaden- und Steinreinigungen zu Mondpreisen anbieten, sind schon länger ein Ärgernis. Oft zeigen Recherchen jedoch, dass die Anbieter unter der angegebenen Adresse nicht zu finden sind. „Wird dann ein Angebot erteilt, haben Verbraucher*innen bei Pfusch das Nachsehen und das Geld ist unter Umständen weg“, warnt Neukirchner.

Wer bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen nicht weiterkommt, kann die Hilfe der die Chemnitzer Verbraucherschützer*innen in Anspruch nehmen. Termine können telefonisch unter 0371 - 431 500 oder www.verbraucherzentrale-sachse.de/terminvereinbarung gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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