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Angebliches Millionenerbe im Vogtland

Pressemitteilung vom
Wer hat nicht schon einmal davon geträumt, von unbekannter Erbschaft zu profitieren? Diesen Wunsch machen sich aktuell allerdings Betrüger zunutze, wie zahlreiche Schreiben zeigen, die derzeit Vogtländer bekommen.
Abzocke am Telefon
Off

„Lockmittel ist hier ein angebliches Vermögen aus einer Erbschaft in Höhe von 18,5 Millionen Euro, die ein Australier hinterlassen haben soll, der auf tragische Weise ums Leben kam“, erklärt Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale in Auerbache. „Würde man nicht schnell genug  auf das Angebot der „persönlichen Rechtsanwältin“ eingehen, so würde das Vermögen an den Staat fallen“ berichtet Teubner. Sobald sich Verbraucher*innen darauf eingelassen und antworten, werden unter immer neuen Vorwänden Gelder gefordert, um die Erbschaft zu bekommen. Dies beginnt mit Veraltungsgebühren von wenigen hundert Euro bis hin zu angeblichen Gutachterkosten für abwegige Forderungen.

Solange der Betroffene zahlt, gibt es immer neue Vorwände, warum das stattliche Erbe noch nicht ausgezahlt werden kann. Meist sehen die Dokumente amtlich aus oder es werden real existierende Anwaltskanzleien angegeben. Erst bei näheren Nachforschungen fällt auf, dass es sich um Betrug handelt, denn die Telefonnummern oder E-Mail-Adressen stimmen nicht mit denen auf der Homepage der echten Kanzleien überein.

Der Verbraucherzentrale Auerbach liegen mehrere Schreiben vollkommen gleichen Inhalts vor, bei denen der Verstorbene zwar die gleiche Millionensumme hinterlässt, der jedoch auf wundersame Weise seinen Familiennamen stets in den Nachnamen der potentiellen Opfer wandelt.

Die Verbraucherzentrale Auerbach warnt eindringlich davor, diesen Schreiben Glauben zu schenken oder Geld zu überweisen. „Bei Erhalt eines solchen Schreibens sollte man vielmehr Strafanzeige erstatten“, so Teubner.

Beratungstermine er Verbraucherzentrale Auerbach erhält man unter 03744 - 219 641 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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