Falsche Polizisten am Telefon

Pressemitteilung vom
Aktuell kursiert eine neue Abzockmasche am Telefon. Verbraucherschützer warnen vor Fake-Anrufen von Europol, mit denen Identitätsdaten erbeutet werden sollen.
Ätere Dame hört am Telefonhörer kritisch zu
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Verbraucherschützerin Kamila Kempfert staunte nicht schlecht, als sie  auf ihrem privaten Telefon scheinbar von Europol in Den Haag angerufen wurde. Eine automatische Bandansage suggerierte ihr auf Englisch, dass ihre Identität für Straftaten im Ausland missbraucht wurde. Für weitere Informationen solle sie die Taste 1 auf dem Display wählen und werde dann mit einer Polizeidienststelle verbunden.

„Mit dieser Masche sollen Verbraucher*innen dazu bewegt werden, persönliche Daten preiszugeben oder gar Geldbeträge zu überweisen“, erklärt Kamila Kempfert von der Verbraucherzentrale Görlitz. Seit einigen Wochen gibt es vermehrt Beschwerden über Anrufe, die angeblich von Europol oder anderen Polizeibehörden ausgehen sollen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um echte Anrufe der Ermittlungsbehörden, sondern um Betrugsmaschen.

„Auch wenn die Telefonnummern vertrauensvoll erscheinen, sollte man in Erwägung ziehen, dass es sich um Missbrauch handeln kann“, sagt Kempfert. „Es ist nicht schwer, einen Telefonanschluss so zu manipulieren, dass beim Angerufenen eine andere Telefonnummer als die tatsächliche angezeigt wird“.

Die Polizeibehörden und die Bundesnetzagentur warnen selbst vor diesen Anrufen. Polizeiliche Behörden bitten niemals telefonisch um Überweisungen von Geldbeträgen. Verbraucher*innen sollten am Telefon keine persönlichen Details Preis geben und nicht den Aufforderungen des Anrufers nachkommen. Keinesfalls sollte Geld an Unbekannte übergeben oder überwiesen werden. „Am besten ist, einfach aufzulegen und nicht zurück rufen“, rät Kempfert. „Darüber hinaus sollte Anzeige bei der Polizei erstattet und eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingelegt werden.“

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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