Händler wollen Widerrufsrecht umgehen

Pressemitteilung vom
Verbraucher haben im Online-Handel grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Doch nicht selten versuchen Händler dieses Kundenrecht zu umgehen. Die Verbraucherzentrale in Auerbach informiert...
In Vertragsunterlagen ist das Wort "Widerrufsrecht" gelb markiert.
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Verbraucher haben im Online-Handel grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Das Gesetz kennt hiervon nur wenige Ausnahmen. Eine der wichtigsten Ausnahmen gilt beim Kauf von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt und auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten wurden.

So besteht beispielsweise kein Widerrufsrecht bei auf Maß geschneiderten Kleidern oder bei Schmuck, der mit einem Namen graviert und damit personalisiert wurde.

Immer wieder kommt es aber vor, dass Kunden im Internet Ware bestellen, die zwar nicht nur und ausschließlich für diese angefertigt wurden, der Händler jedoch versucht, das Widerrufsrecht zu umgehen. Vielfach wird nämlich behauptet, dass kein Widerruf möglich sei, da es sich um eine individuelle Anfertigung gehandelt habe. Prüft man diese Aussage, so stellt man fest, dass auch jeder andere Kunde auf der Plattform des Händlers eine GLEICHE Bestellung aufgeben kann.

Ausschlaggebend für die Frage, ob ein Kauf widerrufen werden kann, ist, ob der Händler die Ware ohne Probleme wieder verkaufen kann. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist deshalb nur dann wegen Anfertigung der Ware „nach Kundenspezifikation“ ausgeschlossen, wenn der Unternehmer durch die Rücknahme auf Bestellung angefertigter Ware erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleidet, die spezifisch damit zusammenhängen und dadurch entstehen, dass die Ware erst auf Bestellung des Kunden nach dessen besonderen Wünschen angefertigt wurde. Nachteile, die allein durch die Rücknahme der Ware entstehen, hat der Unternehmer hingegen selbst zu tragen.

„Im Einzelfall kann die Unterscheidung für den Laien schwierig sein“, so Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale in Auerbach. Daher sollten sich Verbraucher bei Unklarheiten an die Beratungsstelle wenden. Hier kann eingeschätzt werden, ob ein Widerrufsrecht besteht und sich der Kunde auf diese Weise vom Vertrag lösen kann.

Für Beratungen zu diesem oder anderen Rechts- und Finanzdienstleistungsthemen, steht die Verbraucherzentrale in Auerbach gerne zur Verfügung. Termine können online oder telefonisch unter 03744 - 21 96 41 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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