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Erfolg gegen unseriöse Schlüsseldienste

Pressemitteilung vom
Chemnitzer Verbraucherin bekommt ihr Geld zurück
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Dubiose Geschäftemacher treiben nach wie vor ein mieses Spiel mit Verbrauchern an der Haustür. Ganz besonders zocken unseriöse Schlüsseldienste ihre Kunden vor der verschlossenen Wohnungstür ab. Seit 2016 haben sich knapp 700 Verbraucher wegen ihrer horrenden Rechnung an die Verbraucherzentrale Sachsen gewandt. So auch eine Verbraucherin aus Chemnitz, die nach einer gewonnen Klage vor dem Amtsgericht Chemnitz die ihr zustehenden 443,09 mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Sachsen zurück bekommen hat.

Gemeinsam mit Betroffenen führten die Verbraucherschützer in der Vergangenheit insgesamt acht Klageverfahren an unterschiedlichen Gerichten in Sachsen. Nach nunmehr anderthalb Jahren Verfahrensdauer bekam die Chemnitzerin ihr Geld im Rahmen der Zwangsvollstreckung zurückerstattet. Für ihre Türöffnung bezahlte sie ursprünglich 678,89 Euro. Das Amtsgericht Chemnitz bewertete dies im Rahmen der Klage der Verbraucherzentrale Sachsen als sittenwidrig und verurteilte den dubiosen Schlüsseldienst auf Rückzahlung des überhöhten Betrages.

„Dass das Geld dann tatsächlich im Rahmen der Zwangsvollstreckung zurückgezahlt wird, ist keine Selbstverständlichkeit“, weiß Stefanie Siegert von der Verbraucherzentrale Sachsen. Oftmals scheitert die Zwangsvollstreckung an der vermeintlichen Vermögenslosigkeit des Schuldners oder an einer fehlenden ladungsfähigen Anschrift. „Es ist für uns jedoch umso wichtiger auch diesen Erfolg zu veröffentlichen, denn viele Betroffene sind entmutigt. Der Fall aus Chemnitz zeigt, es gibt eine realistische Chance und der Kampf kann sich lohnen.“, so Siegert weiter.

Deswegen hat die Verbraucherzentrale Sachsen im September 2018 die Initiative gegen Abzocke gegründet. Mit vielen starken Partnern wird gemeinsam an einem Strang gezogen, um Verbraucher zu ihrem Recht zu verhelfen. Wenn schlagkräftige Institutionen in einem breiten Netzwerk zusammenarbeiten, entstehen völlig neue Möglichkeiten, um dubiose Machenschaften einzudämmen, Informationen schneller und geballter auszutauschen und Verbrauchern mehr Orientierung und Rechtssicherheit zu geben.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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