Vor allem werden sich die Verbraucherschützer am Ende der Telefonleitung voraussichtlich mit den klassischen W-Fragen Wer? Wie? Wann? Was? beschäftigen. Deutlich tiefgreifender kann die individuelle persönliche Beratung durch geschulte Juristen erfolgen, die dann auch über die weiteren Schritte informieren.
Wer kann klagen?
„Nicht jeder, der einen Diesel von VW, Seat oder Audi sein Eigentum nennt, kann sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen. „Die Sachlage ist ziemlich komplex.“, erklärt Michael Hummel, Jurist bei der Verbraucherzentrale Sachsen. „Es kommt auf den Motor und das Baujahr an.“
Wie kann man Klagen?
Die Eintragung in das Register ist recht unkompliziert.
Wer sich für die Musterfeststellungsklage entscheidet, sollte aber auch prüfen, ob er möglicherweise noch weitere individuelle Ansprüche hat. Auch diese sind von Verjährung bedroht.
Wann geht’s los?
Die Klage wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband am 1. November 2018 beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Das heißt, wer sich an der „Eine-Für-Alle-Klage“ beteiligen will, muss sich bald entscheiden.
Was kommt als Alternative in Frage?
Wem das alles zu lange dauert, der kann aber auch seine eigenen Ansprüche unmittelbar geltend machen. Insbesondere ist der Widerruf eines möglicherweise geschlossenen Finanzierungsvertrages prüfenswert.