Schlüsseldienste: Neue Maschen, alte Probleme

Pressemitteilung vom
Unseriöse Schlüsseldienste wollen nun per Rechnung die Notsituation an der Haustür rechtlich ausschließen
Off

Die Verbraucherzentrale Sachsen kämpft bereits seit Jahren gegen unseriöse Schlüsseldienste, die im sächsischen Raum ihr Unwesen treiben. Teilweise fordern windige Abzocker Rechnungsbeträge von bis zu 1.900 Euro von Verbrauchern für die Türöffnung. Mit der Gründung der Initiative gegen Abzocke im letzten Jahr, etlichen Klageverfahren und zahlreichen Präventionsveranstaltungen setzt sich die Verbraucherzentrale Sachsen stark für die Rechte der Verbraucher und gegen die unseriösen Marktakteure ein.

Nunmehr tauchen immer wieder ominöse Rechnungen auf, die mit fragwürdigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegt sind: Betroffene sollen nun selbst auf der Rechnung unterschreiben, dass keine Notlage nach § 291 StGB vorliegt.

„Offensichtlich möchte man sich hier einen Freifahrtschein für Wucherrechnungen dokumentieren lassen“, so Stefanie Siegert von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Darüber hinaus wissen wohl die Wenigsten aus dem Stehgreif, was eine Notlage nach § 291 StGB überhaupt sein soll“, so Siegert weiter. Dieser Paragraph sanktioniert Wucher aus strafrechtlichen Gesichtspunkten. Da es sich hier um einen zivilrechtlich zu beurteilenden Vertrag handelt, kommt es auf diese Vorschrift ohnehin nicht an.

Tipps für Verbraucher
•    Bei der Suche im Internet sollte man sich nicht auf die erst beste Werbeanzeige verlassen.
•    Oftmals offenbart erst der Blick auf die Rechnung, dass es sich nicht um einen regionalen Anbieter handelt.
•    Dann sollten Verbraucher extrem wachsam sein und die Rechnungen genau lesen.
•    Bei sehr hohen Beträgen sollte keinesfalls in bar oder per EC-Karte mit PIN an der Haustür bezahlt werden. Hier sollte man auf die Zahlung per Rechnung bestehen, um eine rechtliche Prüfung einholen zu können.  

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.