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Stromvertrag trotz Widerruf

Pressemitteilung vom
Der Wechsel des Stromanbieters kann langfristig Geld sparen. Ein regelmäßiger Check, ob der eigenen Vertrag noch passt, wird von der Verbraucherzentrale empfohlen. Doch dabei lauern auch Tücken, wie eine Chemnitzerin erfahren musste...
Eine Rechnung des Anbieters Extra-Energie vor zwei Stromzählern

Verbraucherzentrale Chemnitz schafft, woran Betroffene verzweifeln

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Der Wechsel des Stromanbieters kann langfristig Geld sparen. Ein regelmäßiger Check, ob der eigenen Vertrag noch passt, wird von der Verbraucherzentrale empfohlen. Das wusste auch eine Frau aus Chemnitz und folgte dem verlockenden Angebot eines großen Anbieters, der an der Haustür umfassende Einsparungen vorrechnete. Nach dem Verkaufsgespräch, besann sie sich und widerrief noch am selben Tag den geschlossenen Vertrag. So unkompliziert der Widerruf laut Gesetz innerhalb von 14 Tagen für Verbraucher*innen laufen sollte, wurde es für die Betroffene allerdings nicht. Genau wie bei vielen anderen auch.

Der Widerruf wurde durch den Anbieter zwar bestätigt, allerdings erhielt die Verbraucherin eine Schlussrechnung von 13,35 Euro, der sie widersprach und nicht zahlte. Aus diesem Kleinstbetrag wurde schließlich die stolze Summe von 104,01 Euro, weil ein Inkassobüro eingeschaltete wurde. „Die Argumentation, dass der Vertrag bereits aktiviert und beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet wäre, ist abenteuerlich“, erklärt Claudia Kleinfeldt von der Verbraucherzentrale Chemnitz und stellt fest, dass dieser Umstand für den Widerruf völlig irrelevant ist, weil der Vertrag rechtzeitig und auch knapp drei Wochen vor dem zugesagten Lieferbeginn widerrufen wurde. All das beeindruckte den Stromanbieter wenig.

Erst als sich die Chemnitzer Verbraucherschützer*innen einschalteten, wurde die Forderung fallen gelassen. „Oft sind Betroffene in Fällen wie diesem fassungslos, mit welcher Dreistigkeit die großen Anbieter agieren, weil sie scheinbar am längeren Hebel sitzen“, so Kleinfeldt. Das kostet regelmäßig Zeit, Aufwand und vor allem Nerven – oftmals völlig unverhältnismäßig zur geforderten Summe.

Wer bei der Abwehr von unberechtigten Forderungen nicht weiter kommt oder im Streit mit Anbietern für Strom und Gas oder Telefon und Internet verzweifelt, kann die Hilfe der die Chemnitzer Verbraucherschützer*innen in Anspruch nehmen. Termine können telefonisch unter 0341 - 696 2929 oder www.verbraucherzentrale-sachse.de/terminvereinbarung gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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