Was zu tun ist, wenn das Päckchen einmal im Haus ist
Windige Geschäftsleute versuchen aktuell wieder Verbraucher*innen zum Abschluss von Verträgen zu bewegen. So werden derzeit vor allem Münzen, Zeitschriften und Nahrungsergänzungsmittel an ahnungslose Vogtländer per Post verschickt. In der Regel liegt den Sendungen gleich eine Zahlungsaufforderung bei. Diese soll Betroffene dazu animieren, die Zahlung zu leisten, obwohl eigentlich nichts bestellt wurde. „Solchen Zahlungsaufforderungen sollte man die kalte Schulter zeigen und vielmehr prüfen, ob tatsächlich etwas beim Versender bestellt wurde“ empfiehlt Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale in Auerbach. Ist dies nicht der Fall, sollte man sich mit dem Absender in Verbindung setzen und erfragen, wie die Ware zurück gesendet werden soll, denn für Unbestelltes übernimmt der Absender die Kosten.
„Bei einer Nachnahmesendung sollte die Annahme bereits beim Postboten verweigert werden, wenn man sich sicher ist, dass keine Bestellung vorliegt“, rät Teubner. Wurde die Sendung versehentlich angenommen, so ist deshalb noch kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Vielmehr können Verbraucher*innen das Geld zurück verlangen – was sich allerdings oft schwierig gestaltet, wenn nur eine Postfach-Adresse angegeben wurde oder eine falsche Anschrift.
Besondere Vorsicht ist beim Ausfüllen von Gewinnspielteilnahmekarten geboten. Hier wird oft unbemerkt ein Abo abgeschlossen, weil auf der Karte bereits ein Kreuzchen vorgedruckt ist, das den Unternehmer zur Übersendung von Ware berechtigt.
Wer aktuell ebenfalls unbestellte Ware erhalten hat und sich unsicher ist, kann sich Rat bei den Expertinnen der Verbraucherzentrale Auerbach holen. Termine können online oder telefonisch unter 03744 - 219 641 vereinbart werden.