Untergeschobene Verträge am Telefon

Pressemitteilung vom
Eine unbestellte SIM-Karte und ein nicht akzeptierter Widerruf führen zu allerhand Ärger. Die Verbraucherzentrale in Chemnitz hilft und informiert, was in diesem Fall zu tun ist.
Eine Schere zerschneidet eine SIM-Karte

Wie Widerruf und Durchsetzung der eigenen Rechte gelingen, weiß die Verbraucherzentrale Sachsen

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Der Fall einer Chemnitzer Verbraucherin steht symbolisch für viele Betroffene: Sie bekommt ein Schreiben mit der SIM-Karte eines Telefonanbieters. Verwundert, setzt sie sich mit dem Anbieter in Verbindung und teilt mit, keine SIM-Karte bestellt zu haben. Sie verweist auf ihr Widerrufsrecht. Allerdings beantwortet das Unternehmen dies nur damit, dass es für den Widerruf zu spät sei.

Enttäuscht wendet sich die Betroffene an die Chemnitzer Verbraucherschützer. Im Beratungsgespräch erinnert sie sich an ein Telefonat, in dem ihr ein neuer Vertrag angeboten wurde, jedoch kein neuer Vertrag geschlossen wurde. Beraterin Corina Jähn kann beruhigen, denn: „Es gibt zahlreiche juristische Ansatzpunkte, um in solchen Fällen zu helfen“. Die Beraterin nimmt ebenfalls Kontakt mit dem Telekommunikationsanbieter auf, um Nachweise über einen Vertragsschluss anzufordern. Dieser Wunsch wird abgelehnt und vorsorglich darauf verwiesen, dass telefonische Aufzeichnungen für Gerichtsverfahren angefertigt werden und nicht zur Verfügung stehen.

„Fakt ist, dass die Anbieter den Vertragsschluss nachweisen müssen und das auch wissen. Denn typischerweise werden solche strittigen Verträge „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ beendet“, macht Corina Jähn auch anderen Betroffenen Mut. Die Durchsetzung der eigenen Rechte gegenüber scheinbar übermächtigen Anbietern ist ohne Erfahrung, Expertise und Kampfgeist oder langen Atem oftmals nur schwer möglich. Ein Anruf oder Schreiben der Verbraucherschützer kann dagegen kleine Wunder bewirken.

Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat und Unterstützung bei der Durchsetzung seiner Ansprüche benötigt, kann sich an das Team der Chemnitzer Verbraucherzentrale wenden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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