Verbraucher im Bestell-Modus

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert zu Widerrufsrecht, Fake-Shops, Reklamationen & Co. Gerade in der Corona-Pandemie lauern viele Fallstricke beim Online-Shopping.
In Vertragsunterlagen ist das Wort "Widerrufsrecht" gelb markiert.

Rechte der Kunden bei Onlinebestellungen

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Nicht nur die Weihnachtszeit, auch die örtlichen Einschränkungen während der Corona-Pandemie führen zu einer deutlich erhöhten Zahl von Online-Bestellungen. Was aber tun, wenn die Ware nicht den Erwartungen entspricht oder sich der Beschenkte nicht darüber freut?

Für Online-Käufe besteht generell ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ausgenommen hiervon sind zum Beispiel Waren, die auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurden oder schnell verderbliche Waren sowie Pauschalreisen. Ansonsten beginnt die Frist mit Erhalt einer Widerrufsbelehrung. Ohne Belehrung beginnt auch die Frist nicht zu laufen, endet aber spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen. „Will man vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, so sollte man dies mittels eingeschriebenem Brief tun“, empfiehlt Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale in Auerbach.

Die Kosten für die Rücksendung hat der Verbraucher zu tragen, wenn der Unternehmer sich nicht hierzu bereit erklärt hat. Hiervon befreit ist der Betroffene aber dann, wenn der Unternehmer ihn über diese Folge eines Widerrufs nicht vor dem Vertragsschluss unterrichtet hat.

Viele Online-Händler räumen gerade in der Weihnachtszeit eine längere Widerrufsmöglichkeit ein, so dass man während der Feiertage nicht in Zugzwang gerät. Eine Pflicht für diese längere Frist besteht allerdings nicht. Ist die Widerrufsfrist doch abgelaufen oder das Geschenk kann nicht zurückgegeben werden, weil sonst der Familiensegen schief hängt, kann man einen Verkaufsversuch an andere Privatpersonen starten.

Fragen zu Käuferrechten und wie die eigenen Ansprüche am besten durchsetzbar sind, beantwortet die Verbraucherzentrale in Auerbach unter 03744 - 21 96 41 oder vermittelt dort einen individuellen  Beratungstermin.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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