Verbraucherzentrale unterstützt bei Musterklage gegen Inkassounternehmen

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt bei einer Musterklage gegen ein Inkassounternehmen der OTTO-Group. Wer von hohen Inkasso-Kosten der EOS Investment betroffen ist, kann jetzt den Klage-Check oder entsprechende Beratungsangebote nutzen.
Vertragsunterlagen und Taschenrechner

Wer von hohen Inkasso-Kosten der EOS Investment betroffen ist, kann jetzt den Klage-Check oder Beratungsangebote nutzen

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Eingehende Mahnungen von Inkassobüros stellen Verbraucher*innen immer wieder vor große Herausforderungen. Seit Jahren ist das Thema Beratungsschwerpunkt bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Wer im ersten Schritt das berechtigte vom unseriösen Inkassoschreiben unterschieden hat, sollte im zweiten Schritt auch den Inhalt des Schreibens genau prüfen. Weil bei den gesetzlich gedeckelten Inkassokosten gern getrickst wird, lohnt sich ein genauer Blick auf die geforderten Mahnkosten, Inkassogebühren, Zinsen und andere undurchschaubare Entgelte.

Auch die Praxis konzerneigener Inkassobüros kann besonders hohe Kosten für Verbraucher*innen verursachen, wenn sich innerhalb eines Konzerns verschiedenen Unternehmen gegenseitig mit dem Inkasso beauftragen. Aus diesem Grund hat der Verbraucherzentrale Bundesverband erst kürzlich Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH erhoben. Das Tochterunternehmen der Otto-Group erzeugt nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes künstlich hohe Inkassokosten, weil diese anschließend die EOS DID mit Inkasso beauftragt, welche zum gleiche Konzern gehört. Die Klage wendet sich gegen die Inkassokosten, welche die EOS Investment für die Beauftragung von EOS DID in Rechnung stellt.  Betroffene Verbraucher*innen, die beispielsweise beim Versandhandel Otto oder Bonprix bestellt haben und ein Inkassoverfahren laufen haben, sind jetzt aufgerufen, ihren Fall mit dem Klage-Check zu prüfen. Sie können dort zusätzlich ihre Unterlagen hochladen, weil der Verbraucherzentrale Bundesverband möglichst viele Fallkonstellationen sammelt. Der Klage anschließen können sich Betroffene nach Eröffnung des Klageregisters.

Die Verbraucherzentrale Sachsen berät Betroffene zu Inkassoforderungen und rund um die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die EOS Investment GmbH. Wer alternativ zum Klage-Check die persönliche Beratung nutzen möchte, um abklären zu lassen, ob die Forderungen zur Musterklage passen, kann telefonisch unter 0341 - 696 2929 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung einen Termin buchen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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