Verjährung: Ansprüche jetzt noch sichern!

Pressemitteilung vom
Egal ob Rückforderungsansprüche wegen zu viel geleisteter Zahlungen, Doppelzahlungen, zu Unrecht eingezogene Beträge oder auch überhöhte Forderungen aus Versorgungsverträgen: Wer im neuen Jahr Katerstimmung wegen verpasster Fristen und entgangener Ansprüche vermeiden möchte, hat es jetzt in der Hand
Ein Mann unterschreibt einen Vertrag

Verjährungsfristen im Blick behalten und jetzt handeln

Off

Wer im neuen Jahr Katerstimmung wegen verpasster Fristen und entgangener Ansprüche vermeiden möchte, hat es jetzt in der Hand. Dabei sind die unterschiedlichste Verträge relevant: Rückforderungsansprüche wegen zu viel geleisteter Zahlungen, Doppelzahlungen, zu Unrecht eingezogene Beträge oder auch überhöhte Forderungen aus Versorgungsverträgen.

Egal, ob es um Verträge mit Strom- oder Gasanbieter, private Krankenkasse, Kreditinstitut oder Autohändler geht, sollte man noch vor dem 31. Dezember 2020 sein, wenn die zu Unrecht geleisteten Zahlungen bereits 2017 erfolgten. Die meisten Ansprüche verjähren nämlich nach drei Jahren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, für die man sich entscheiden kann. Das Beantragen eines Mahnbescheides oder die Einreichung einer Klage gehören zu den Optionen.

„Die Verjährung hat wie alles im Leben zwei Seiten“, gib Angelika Große zu bedenken. „Werden im umgekehrten Fall nach dem großen Silvesterfeuerwerk um 0.00 Uhr Forderungen von Firmen aus dem Jahr 2017 oder älter an Verbraucher*innen herangetragen, kann mit Hinweis auf die Verjährung gemäß Paragraf 195 im Bürgerlichen Gesetzbuch in der Regel die Zahlung verweigert werden.“

Wer Fragen zu dem Thema der Verjährung hat, kann sich einen persönlichen Beratungstermin unter Telefonnummer 03571 - 406 492 vereinbaren oder die Online-Terminvergabe nutzen: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/beratungsstellen/hoyerswerda

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
Ein Lieferwagen für Heizöl steht vor einem Haus.

Warnung: Fakeshops locken mit günstigem Heizöl oder Brennholz

Zum Start der Heizsaison warnen wir vor mehreren betrügerischen Internetseiten. Ob eine Seite seriös ist, lässt sich kostenlos im Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen prüfen.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.