Vom Immunsystem zum Zeitungsabo

Pressemitteilung vom
Bewegen Sie sich regelmäßig? Wie oft sind Sie erkältet? Bevorzugen Sie beim Saunagang Wechselbäder? Leiden Sie unter Schlafstörungen? Essen Sie genug Obst und Gemüse am Tag? Diese & ähnliche Fragen beantworten aktuell die Menschen am Telefon, wenn gewiefte Abzocker ihre Zeitungsabonnements verkaufen
Grafik von einer Frau, die ein Handy-Display zeigt
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Wer die Befragung zum Immunsystem beantwortet, bekommt im Anschluss des Gespräches als Dankeschön eine Zeitschrift zugesendet –  für ein Vierteljahr. Die freundliche Stimme am Telefon versichert, dass nach dem Vierteljahr nichts zu unternehmen ist und das kostenfreie Abo automatisch endet.

Umso größer war die Überraschung als Anfang Februar 2022 eine Rechnung über 64,35 Euro für den Bezug der Zeitschrift für ein halbes Jahr im Briefkasten lag.

„Ungewollte Abonnements sind immer wieder Thema in unserem Beratungsalltag“, erklärt Simone Woldt, Leiterin der Verbraucherzentrale in Aue. „Wenn Verbraucher*innen auf diese Art Verträge untergeschoben werden, sollte das Vertragsverhältnis angefochten werden“, empfiehlt Simone Woldt. Auch wenn am Telefon leichtfertig zugestimmt wurde und der Entschluss bereut wird, haben Verbraucher*innen die Möglichkeit sich vom Vertrag zu lösen. In diesem Fall steht ihm ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, welches erst mit Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung beginnt.

Wer ebenfalls auf eine solche Masche hereingefallen ist, dem ist die Verbraucherzentrale beim Schriftverkehr mit dem Anbieter behilflich. Terminbuchungen sind online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

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