Kleinstkredite unter 1.000 Euro findet man bei den deutschen Standardbanken kaum – bei spezialisierten Fintechs schon. Kredite unter 200 Euro sowie Kredite mit Laufzeiten unter drei Monaten sind von verbraucherschützenden gesetzlichen Normen grundsätzlich ausgenommen. Das betrifft zum Beispiel das Widerrufsrecht oder die Schriftformerfordernis.
Längst angekommen und gut beworben: Die Welle mit Mini- und Kurzzeitkrediten aus den USA und Großbritannien hat sich auf dem deutschen Kreditmarkt breit gemacht. Immer mehr – derzeit noch vorwiegend ausländische – Unternehmen und Fintechs, bieten im Netz Mini- und Kurzzeitkredite (payday loans) an. Die Offerten richten sich zuerst an Menschen mit akuten Finanzproblemen oder niedrigen Einkommen. Doch deren finanzielle Situation verbessert sich durch die Aufnahme von Mini- und Kurzzeitkrediten nicht. Im Gegenteil – sie verschlechtert sich im Regelfall bald deutlich. Die Kredite werden so vergeben, dass sie (eher früher als später) nicht zurückgezahlt werden können, so dass entweder ein lukratives Inkassoverhältnis oder aber ein einträglicher Kettenkredit entsteht. Aus vermeintlicher Liquiditätshilfe wird so ein Schuldenturm.
In den Effektivzins für den Kredit werden regelmäßig die zusätzlichen Kosten für verschiedene Serviceleistungen wie Extra- Gebühren, Service- Pauschalen oder Gebühren für Raten- Optionen nicht einbezogen. Bei Verbrauchern mit niedrigem Einkommen oder denen wegen Schulden gravierende Sanktionen drohen oder bei Menschen mit Konsumwünschen, für die sie nicht ausreichend Geld haben, führen Mini- und Kurzzeitkredite oft zu einer Kettensituation.