Volldigitalisierung: Sonderhotline der Verbraucherzentrale Sachsen

Pressemitteilung vom
Sachsen Verbraucherschützer klären am 30. August von 10 bis 18 Uhr offene Fragen rund um Vertrag, Technik und Co.
Sonderhotline_Volldigitalisierung

Die Volldigitalisierung kommt in großen Schritten. Spätestens ab dem 01. Januar 2019 wird es in Sachsen kein analoges Kabelfernsehen und -radio mehr geben. Die Übertragung erfolgt dann nur noch digital. Die ersten Anbieter haben bereits mit den Umstellungen begonnen, im September werden sachsenweit weitere das analoge Kabelsignal abschalten. Bei Nutzern hinterlässt das viele Fragen: Muss ich aktiv werden oder funktioniert die Umstellung automatisch? Bin ich technisch dafür gewappnet? Und muss mein Vertrag angepasst werden?

Off

Die Umstellung wird rein technisch vollzogen. Eine Änderung des Kabelvertrags ist für die meisten Kabelzuschauer deshalb nicht notwendig. „Wir haben aber in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass Anbieter technische Änderungen dazu nutzen, betroffenen Kunden die Notwendigkeit eines neuen Vertrags aufzuzeigen und sie zum Abschluss eines neuen Vertrags mit beispielsweise neuer Laufzeit oder höheren Preisen zu bewegen“, so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Außerdem ist es wichtig, zu prüfen, ob man technisch für die Umstellung bereit ist oder nachgerüstet werden muss.“ Letzteres ist der Fall, wenn das Endgerät – also in der Regel der Fernseher – keinen digitalen Empfänger integriert hat. Dann kann man einen Digitalreceiver zwischenschalten. Gleiches gilt für das analoge Kabelradio. Alternativen zum Kabelfernsehen können auch Antennen-, Satelliten- oder IP-TV sein.

Für alle Fragen zur Volldigitalisierung bietet die Verbraucherzentrale Sachsen am 30. August 2018 eine sachsenweite Sonderhotline an. Unter der Rufnummer 01802 - 55 66 11 sind die Rechts- und Digitalexperten von 10 bis 18 Uhr erreichbar (0,06 Euro/Anruf aus dem dtsch. Festnetz; Mobilfunk maximal 0,42 Euro/Min.).

Gerade weil die Umstellung eher ältere Menschen betreffen wird, fordert die Verbraucherzentrale Sachsen alle Anbieter dazu auf, sensibel mit dem Thema umzugehen und mit der notwendigen Transparenz und sozialen Verantwortung zu agieren. Kunden, die Post von ihrem Kabelanbieter bekommen und unsicher sind, bekommen in der Verbraucherzentrale Sachsen Rat.

Hintergrund für die Umstellung ist die gestiegene Nachfrage nach hohen Bandbreiten. Die analoge Technik nimmt zu viele Kapazitäten im analogen Kabel-Frequenzbereich weg. Der Freistaat Sachsen hatte deshalb die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass bis Ende des Jahres alle analogen Kabelanschlüsse abgeschaltet werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv ein Jahr vor der Wahl: Ampel muss offene Projekte anpacken

Der Ampelkoalition bleibt nur noch ein Jahr Zeit, um verbraucherpolitische Vorhaben umzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet in seiner Regierungsbilanz die aktuellen Erfolge und zeigt auf, wo die Bundesregierung dringend aktiv werden muss.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.