Beratungsfelder

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Beratungsfelder von Verpflegungsberater/-innen

Die Verpflegungsberater/-innen sollten in der Einrichtung und in Kooperation mit dem Träger, dem Speisenanbieter und Dritten für die folgenden Beratungsinhalte zur Verfügung stehen.

• Implementierung der Ernährungsbildung in die Einrichtung unter Einbeziehung der Verpflegung

• Kommunikation und Arbeit mit den Eltern

• Qualität in der der Gemeinschaftsverpflegung

• Absprachen mit dem Träger und Dritten

Die Verpflegungsberater/-innen sollten in der Einrichtung und in Kooperation mit dem Träger, dem Speisenanbieter und Dritten für die folgenden Beratungsinhalte zur Verfügung stehen.


Implementierung der Ernährungsbildung in die Einrichtung unter Einbeziehung der Verpflegung

Verpflegung und Ernährungsbildung sind miteinander verzahnt und können als Einheit verstanden werden. Eine gesundheitsförderliche Ernährung kann hier in Verbindung mit der Verpflegung praxisnah gelehrt werden. Mahlzeiten mit den Kindern und ggf. den Eltern können dabei immer als Beispiele, Spiegelbild oder Praxisbezug für die Ernährungsbildung angesehen werden.

Die Verpflegungsberater/-innen sind hierzu in der Lage, allgemeine Empfehlungen für die Arbeit mit den Kindern zu geben. Zu berücksichtigen ist dabei eine große Lebensmittelvielfalt und damit verbunden auch immer das Kennenlernen von neuen Lebensmitteln. Neben der Vielfalt spielen bei der ernährungsbezogenen Gesundheitsprävention die aufgenommene und empfohlene Menge an Lebensmitteln einer Lebensmittelgruppe so wie die Verhältnisse zwischen den Gruppen eine entscheidende Rolle. Die Lebensmittelauswahl bei den gemeinsamen Mahlzeiten zeigt dabei ganz praktisch, wie Ausgewogenheit, Vielfalt und eine gesunde Ernährungsweise verstanden werden kann. Saisonale und regionale Gegebenheiten sollten dabei ebenso berücksichtigt werden wie der Anbau und die Verarbeitung der Lebensmittel.

Eltern in die Bildungsarbeit zu integrieren, bewirkt sicher einen höheren Grad an Nachhaltigkeit. Vorab sind jedoch mögliche Informations- und Integrationswege zu prüfen und anschließend mit der Leitung und ggf. dem Träger abzusprechen.

Für die Einbindung der Ernährungsbildung in die tägliche Arbeit sollen die Verpflegungsberater/-innen den Kollegen/-innen für Fragen zur Verfügung stehen. Vorteilhaft wäre es zudem, wenn sie infrage kommende Materialien sichten und erproben. Weiterhin sollten sie das Erstellen neuer Bildungsmodule oder die Anpassung vorhandener Materialien an die Gegebenheiten der Einrichtung beratend unterstützen. Zusätzlich sind von ihnen die Kollegen/-innen beim Umgang mit Lebensmitteln zu informieren und ggf. Rezeptvorschläge und mit Unterstützung der Leitungsebene Prozessbeschreibungen einer praxisnahen Ernährungsbildung zu erstellen bzw. zur Verfügung zu stellen. Sie geben somit ihre Erfahrungen und ihr Wissen an die Kollegen/-innen weiter und ermöglichen in der Einrichtung einen gleichen Wissensstand so wie einheitliche Voraussetzungen bei der Ernährungsbildung.


Kommunikation und Arbeit mit den Eltern

Sowohl bei der Ernährungsbildung der Kinder als auch bei der Verpflegung sind Absprachen zwischen der Einrichtung und den Eltern sinnvoll und notwendig. Eltern können dazu auf verschiedenen Wegen informiert werden. So können in Gesprächen Informationen zur Ernährung und Verpflegung ausgetauscht werden oder Eltern in Veranstaltungen den laufenden Betrieb mit einzubeziehen werden. Diesbezüglich wäre es gut, wenn die Verpflegungsberater/-innen die Einrichtung und den Träger in ernährungs- und verpflegungsbezogenen Fragen unterstützen sowie spezielle Wege der Kommunikation aufzeigen und deren Umsetzung fördern.

Zusätzlich sollten die Verpflegungsberater/-innen den Kollegen/-innen in Fachfragen unterstützend zur Verfügung stehen. Weiterhin sollten sie den Kollegen/-innen und ggf. den Eltern unter anderem zu den folgenden Themen Auskünfte geben können:

  • Inhalte einer ausgewogenen Lebensmittelauswahl für Kinder und Erwachsene,
  • Informationen zu einzelnen Lebensmittelgruppen (z. B. Süßigkeiten, Obst und Gemüse, Getränke, tierische Lebensmittel...) und
  • zum Verpflegungs- und Ernährungsbildungskonzept der Einrichtung.

Qualität in der Gemeinschaftsverpflegung

In den Einrichtungen durchgeführte Mahlzeiten sollen zum einen schmecken und sättigen, zum anderen stellen sie einen Teil der praxisorientierten Ernährungsbildung dar.

Die Verpflegungsberater/-innen müssen hierzu Fragen zur ausgewogene Auswahl, Zusammenstellung und Zubereitungsart beantworten können und darüber hinaus Wege der Kommunikation gegenüber den Kindern und Eltern darstellen können. Die Verzahnung von Verpflegung und Bildung bedingt dabei, dass die Verpflegungsberater/-innen einerseits auf Abstimmungen mit dem Speisenanbieter und ggf. dem Servicedienst hinzuweisen haben. Andererseits sollten sie beachten, dass Informationen für die Eltern und die Ernährungsbildung der Kinder zu organisieren sind. Als fachliche Grundlage dienen dabei vor allem die Inhalte des DGE-Qualitätsstandards für Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder. Die Verpflegungsberater/-innen kennen vor allem die Empfehlungen zur ausgewogenen Lebensmittelauswahl, Speisenplangestaltung und zum Temperatur-Zeit-Management. Sie kommunizieren diese gegenüber der Einrichtung, dem Träger und dem Speisenanbieter, welche daraufhin vor Ort ggf. organisatorische und strukturelle Anpassungen vornehmen können.

Verpflegungsberater/-innen sollten auf Basis der Qualitätsstandards die Mitarbeiter/-innen der Einrichtung zur Speisenplanung und Auswahl informieren, beraten und schulen.

Bezüglich der Qualitätssicherung sollten die Verpflegungsberater/-innen mit den Speisenanbietern, der Einrichtung, und dem Träger Maßnahmen im Bereich Verpflegung entwickeln, welche vor Ort umgesetzt werden können. Die Veränderungsprozesse und erreichten Ergebnisse sollten dann gegenüber den Eltern und Kindern kommuniziert werden. Der Speisenanbieter kann zudem an der Verpflegungsbildung und –kommunikation beteiligt werden.


Absprachen mit dem Träger und Dritten

Viele Themen können nicht ausschließlich durch die Einrichtung umgesetzt werden. Der Träger wirkt in den meisten Bereichen orientierend, gibt den Rahmen vor und sichert die Umsetzung ab. Externe Experten bringen Ideen ein und können vertiefendes Wissen zur Verfügung stellen.

Alle die Ernährungsbildung und Verpflegung betreffenden Fragen, Aufgaben und Absprachen mit dem Träger sollten von den Verpflegungsberatern/-innen beratend begleitet werden oder direkt durch sie/ihn erfolgen. Thematisch können unter anderem Schulungsinhalte, größere Veränderungen in der Verpflegungssituation, Bildungs- und Informationspläne abgesprochen werden.

Die Verpflegungsberater/-innen sollten vom Träger oder einer anderen übergeordneten Institutionen (z. B. Weiterbildungskoordinatoren) regelmäßig, beispielsweise einmal im Jahr, geschult werden. Inhalte der Schulung können vorgegeben werden und sollten unter anderem die oben besprochenen Schwerpunkte beinhalten. Darüber hinaus sollten Schulungsthemen aus den Einrichtungen weitergeleitet werden, da so Probleme angesprochen werden und ein Austausch zwischen den Einrichtungen gefördert wird. Verpflegungsfragen, die den Träger betreffen, sollten mit den Verpflegungsberatern/-innen besprochen werden, da sie nach ausreichender Schulung über das fachliche Wissen verfügen, die Verpflegungssituation vor Ort einschätzen zu können.

Verpflegungsberater/-innen sollten in der Lage sein, bei der Planung der Ernährungsbildung sowohl die Einrichtungsleitung als auch den Träger zu unterstützen und zudem eine konzeptionelle Eingliederung zu fördern. Die Maßnahmen und Inhalte sollten dabei einen direkten Bezug zur Einrichtung haben.

Die Verpflegungsberater/-innen haben weiterhin Kontakt zu externen Fachleuten und können Verknüpfungen mit fremden Themenfeldern (wie Bewegung, Religion, Nationalitäten,…) herstellen und in die Arbeit integrieren.

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