Das Wichtigste in Kürze:
- Mit alten Lebensversicherungen verdienen Unternehmen bei aktuell niedrigen Zinsen immer weniger Geld. Ein Verkauf soll das ändern.
- Als Kund:innen haben Sie dann einen neuen Vertragspartner. Grundsätzlich darf der Versicherer Ihre Versicherung verkaufen. Das Gesetz schreibt den Käufer:innen aber vor, die bestehenden Verträge einzuhalten. Dafür muss auch die Finanzaufsicht BaFin, die einem Verkauf zustimmen muss, sorgen.
- Ob Ihre Lebensversicherung weiterhin die gewohnten Erträge für Sie abwirft oder ob das Produkt für Sie künftig unsicherer ist, hängt von vielen Faktoren ab. Übereilt zu kündigen oder in andere Produkte zu wechseln, ist jedenfalls kein guter Rat.
- Lassen Sie sich unabhängig zu Ihrer Altersvorsorge beraten, vergleichen Sie verschiedene Möglichkeiten und entscheiden Sie in Ruhe! Die Verbraucherzentralen helfen Ihnen dabei gerne.
Darum möchten Versicherungen häufig, dass Sie wechseln
Im aktuellen Zinsumfeld können alte Lebensversicherungen mit hohen Garantiezinsen einige Versicherer in Bedrängnis bringen. Sie müssen Leistungen erfüllen. Das kann die Gewinne schmälern oder sogar zu einem Verlustgeschäft für die Unternehmen werden. Bei den Verbraucherzentralen melden sich immer wieder Betroffene, denen neue und riskantere Fondspolicen als Ersatz für ihre sichere und gut verzinste Lebensversicherung mit Garantieleistungen angeboten worden sind.
Neue Verträge bedeuten aber meist auch hohe Provisionen, die letztlich Sie zahlen müssen. Einen bestehenden Vertrag vorzeitig zu kündigen, kann ebenfalls teuer werden. Sie haben längst die meisten Kosten bezahlt, haben die Aussicht auf hohe Garantieleistungen und bekommen unter Umständen zum Schluss noch einen Überschuss.
Deshalb: Überstürzen Sie nichts! Es ist gut möglich, dass der Vermittler nur neu Provision verdienen will.
Lassen Sie sich darum am besten unabhängig und in Ruhe zu Ihrer Altersvorsorge beraten – zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.
Achtung: Fondspolicen sind oft keine gute Alternative
Klassische Lebens- und Rentenversicherungen, die Sie vor vielen Jahren abgeschlossen haben, haben häufig höhere Garantiezinsen als Sie aktuell auf dem Markt bekommen werden. Verträge, die bis 2004 abgeschlossen wurden, können überdies noch von einem Steuervorteil profitieren. Fondspolicen dagegen, die oft als bessere Alternative in Niedrigzinszeiten verkauft werden, bedeuten: mehr Risiko. Die Produkte sind außerdem oft teuer und intransparent.
Meist ist ein Fondssparplans ohne Versicherungsmantel für die Altersvorsorge die bessere Alternative. Das Risiko auf dem Aktienmarkt ist dann aber inklusive: Die Kurse können immer kurzfristig deutlich absacken. Wer hier Ausdauer über viele Jahre mitbringt und sein Geld möglichst breit streut, kann mit Aktien(fonds) auf lange Sicht aber von den höheren Erträgen profitieren.
Was ein Verkauf für die Verträge bedeutet
Die Verbraucherzentralen sehen die aktuelle Entwicklung auf dem Lebensversicherungsmarkt kritisch. Verbraucher:innen, die sich bewusst ihren Vertragspartner ausgesucht haben, müssen sich nun ohne Mitspracherecht mit einem neuen Vertragspartner abfinden. Es reicht nicht, wenn die BaFin erklärt, dass sie sich um die Interessen der Versicherten kümmern wird. Die Versicherten dürfen zu Recht erwarten, dass die BaFin ihnen auch erklärt, mit welchen konkreten Maßnahmen sie sich für ihre Belange eingesetzt hat. Ein Verkauf wirft schließlich viele Fragen auf:
- Sind die bestehenden Garantieleistungen beim neuen Versicherer mindestens genauso sicher wie beim bisherigen? Schließlich sind bereits etliche Versicherer in "Manndeckung" bei der BaFin, weil diese Sorgen hat, was die Erfüllbarkeit der Verträge betrifft.
- Kann ein neuer Versicherer ebenso wie der bisherige mindestens gleich hohe Überschüsse erwirtschaften, die den Kund:innen zu Gute kommen? Wie verhindert die BaFin, dass künftig kaum mehr als die Garantieleistungen ausgezahlt werden?
- Haben Investoren oder Abwicklungsplattformen ein Interesse an einem guten Ruf, an einem guten Service? Was hindert sie daran, Kosten in diesen Bereichen vor allem zu Gunsten eigener Gewinne einzusparen?
- Wenn eine Lebensversicherung weitere Leistungen vorsieht, zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsrente: Können sich Kund:innen darauf verlassen, dass sie fair behandelt werden, sollte der versicherte Fall einmal eintreten?
Die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss einem Verkauf von Versicherungsverträgen zustimmen. Die Aufsichtsbehörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Interessen als Versicherter zu wahren und zu prüfen, ob der aufnehmende Versicherer die Verpflichtungen aus den Verträgen auch künftig zuverlässig erfüllen kann. Sie können sich jederzeit mit Fragen zu einem möglichen Verkauf Ihrer Lebensversicherung an die BaFin wenden.