Bezahlen für Facebook und Instagram?

Stand:
Geld bezahlen oder personalisierte Werbung sehen? Vor diese Wahl stellen Facebook und Instagram ihre Mitglieder seit Anfang November 2023. Warum das aus unserer Sicht nicht im Sinne des Datenschutzes ist, erklären wir hier.
Logos der Apps Facebook und Instagram auf einem Smartphone

Das Wichtigste in Kürze:

  • Facebook und Instagram können künftig ohne Werbung genutzt werden.
  • Das Bezahlen verhindert jedoch nicht, dass weiterhin personenbezogene Daten für weitere Zwecke auch kommerziell genutzt werden.
  • Die Preise sind auf verschiedenen Geräten unterschiedlich. Im März 2024 kann es noch teurer werden.
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"Triff eine Auswahl zum Thema Werbung": Diese Anzeige dürfte seit Anfang November nach und nach bei jedem Mitglied der Netzwerke Facebook und Instagram in Europa erscheinen. Wer mindestens 9,99 Euro im Monat bezahlt, bekommt vom Betreiber Meta folgendes Versprechen: "Wir verwenden deine Informationen dann nicht, um dir Werbung zu zeigen." Wer nicht zahlen möchte, bekommt weiterhin personalisierte Werbung angezeigt. Die Daten dafür sammeln Facebook und Instagram unter anderem aus dem Nutzungsverhalten ihrer Mitglieder. Das passiert allerdings auch, wenn man bezahlt. Meta schreibt in einer Erklärung zum kostenpflichtigen Angebot (aus dem Englischen übersetzt): "Während das Abo läuft, werden die Nutzerinformationen nicht für Werbung genutzt." Mit anderen Worten: "Für andere Zwecke schon."

Meta bietet die kostenpflichtige Mitgliedschaft für 9,99 Euro monatlich an, wenn man sie an einem Computer abschließt. Bei Abschluss auf einem Smartphone mit den Betriebssystemen Android und iOS sind es monatlich 12,99 Euro. Den Unterschied begründet Meta mit Gebühren, die Google und Apple zusätzlich erheben würden. Ab März 2024 kann es teurer werden: Bis dahin gilt der Preis nämlich für alle Konten, die man bei Facebook und Instagram hat. Danach ist nur noch ein Konto im Preis enthalten, für jedes weitere soll man zusätzlich 6 Euro (PC) bzw. 8 Euro (Smartphone) monatlich bezahlen.

Werbeerlöse sind die Haupteinnahmequelle für Meta: 33,6 Milliarden US-Dollar gibt das Unternehmen von Juli bis September 2023 an, rund 7,7 Milliarden davon kommen aus Europa. "Wir respektieren jedoch den Geist und Zweck der sich weiterentwickelnden europäischen Vorschriften und verpflichten uns zu deren Einhaltung", schreibt der Konzern in der Erklärung zur Einführung der Bezahl-Optionen. Aus unserer Sicht werden die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) allerdings nicht eingehalten.

  • Datensammlung. Von ihr kann man sich durch das Abo nicht "freikaufen". Meta kann weiterhin erfassen und speichern, was man auf Facebook und Instagram macht und damit ein umfassendes Nutzer-Profil erstellen. Auch was man auf anderen Internetseiten macht oder welche Apps man sonst noch auf dem Smartphone installiert hat und nutzt, kann Meta oft nachvollziehen. Die Daten kann das Unternehmen für andere Zwecke verwenden, z.B. für die Personalisierung von Inhalten (also um auszuwählen, welche Beiträge man auf seiner Timeline sieht) oder zu Forschungszwecken. Das heißt, die Daten werden trotzdem kommerziell genutzt. Und was passiert mit den Erkenntnissen, wenn man das Abo beendet?
  • Weitergabe von Daten an Partner von Meta. Unternehmen, die Analysedienste von Meta verwenden, erhalten umfangreiche Informationen darüber, wie Nutzer:innen mit deren Inhalten oder Diensten interagieren. Diese Informationen können sie für eigene Zwecke nutzen. Das gilt auch für Daten von Menschen, die sich für ein Abo-Modell entscheiden.
  • Freiwilligkeit. Menschen müssen vollständig darüber informiert werden, welche ihrer Daten gesammelt werden, wie das geschieht und was damit geschieht. Dem können sie dann freiwillig zustimmen. Aber kann eine Zustimmung freiwillig sein, wenn es sich um eines der größten sozialen Netzwerke handelt, das jahrelangen Mitgliedern nun nur die Wahl lässt zwischen personalisierter Werbung oder mindestens 120 Euro pro Jahr?

Meta reagiert mit seinem Abo-Modell auf jahrelange Streits mit europäischen Datenschutzbehörden. Allerdings dürften die durch diese Maßnahme keinesfalls beigelegt sein.

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