Telefonberatung

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Wir beraten Sie auch telefonisch. Nutzen Sie zur Terminvereinbarung unser sachsenweites Info- und Termintelefon.

 

 

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Wenn Ihre Frage in einer telefonischen Beratung geklärt werden kann, helfen Ihnen unsere Expert*innen gerne weiter. Termine für eine Telefonberatung erhalten Sie über unserer zentrales Termintelefon unter:

0341 - 696 29 29

Unser Termintelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr sowie Samstag von 9:00 bis 14:00 Uhr besetzt. Sie erhalten im Rahmen Ihres Erstgesprächs einen Rückruf-Termin, der 1 bis 2 Tage später stattfindet. Je nach Thema werden Sie dann durch unsere Expert*innen direkt am Telefon beraten, um ihr Anliegen zu klären.

In Vorbereitung auf die Telefonberatung füllen Sie bitte folgende Unterlagen aus:

Scannen Sie die ausgefüllten Dokumente im Anschluss ein und speichern Sie diese als PDF-Datei ab, um Sie Ihrer E-Mail an uns anhängen zu können.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.