Telefonberatung

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Wir beraten Sie auch telefonisch. Nutzen Sie zur Terminvereinbarung unser sachsenweites Info- und Termintelefon.

 

 

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Wenn Ihre Frage in einer telefonischen Beratung geklärt werden kann, helfen Ihnen unsere Expert*innen gerne weiter. Termine für eine Telefonberatung erhalten Sie über unserer zentrales Termintelefon unter:

0341 - 696 29 29

Unser Termintelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr sowie Samstag von 9:00 bis 14:00 Uhr besetzt. Sie erhalten im Rahmen Ihres Erstgesprächs einen Rückruf-Termin, der 1 bis 2 Tage später stattfindet. Je nach Thema werden Sie dann durch unsere Expert*innen direkt am Telefon beraten, um ihr Anliegen zu klären.

In Vorbereitung auf die Telefonberatung füllen Sie bitte folgende Unterlagen aus:

Scannen Sie die ausgefüllten Dokumente im Anschluss ein und speichern Sie diese als PDF-Datei ab, um Sie Ihrer E-Mail an uns anhängen zu können.

Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.