Telefonberatung

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Wir beraten Sie auch telefonisch. Nutzen Sie zur Terminvereinbarung unser sachsenweites Info- und Termintelefon.

 

 

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Wenn Ihre Frage in einer telefonischen Beratung geklärt werden kann, helfen Ihnen unsere Expert*innen gerne weiter. Termine für eine Telefonberatung erhalten Sie über unserer zentrales Termintelefon unter:

0341 - 696 29 29

Unser Termintelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr sowie Samstag von 9:00 bis 14:00 Uhr besetzt. Sie erhalten im Rahmen Ihres Erstgesprächs einen Rückruf-Termin, der 1 bis 2 Tage später stattfindet. Je nach Thema werden Sie dann durch unsere Expert*innen direkt am Telefon beraten, um ihr Anliegen zu klären.

In Vorbereitung auf die Telefonberatung füllen Sie bitte folgende Unterlagen aus:

Scannen Sie die ausgefüllten Dokumente im Anschluss ein und speichern Sie diese als PDF-Datei ab, um Sie Ihrer E-Mail an uns anhängen zu können.

Gullideckel mit der Aufschrift Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg: Betroffene gesucht

Kund:innen der Stadtwerke Neubrandenburg (neu.sw) sind mit sehr hohen Fernwärmerechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der vzbv geht daher gerichtlich gegen die Stadtwerke vor und prüft eine Sammelklage. Betroffene können sich melden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.