Telefonberatung

Stand:
Wir beraten Sie auch telefonisch. Nutzen Sie zur Terminvereinbarung unser sachsenweites Info- und Termintelefon.

 

 

Off

Wenn Ihre Frage in einer telefonischen Beratung geklärt werden kann, helfen Ihnen unsere Expert*innen gerne weiter. Termine für eine Telefonberatung erhalten Sie über unserer zentrales Termintelefon unter:

0341 - 696 29 29

Unser Termintelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr sowie Samstag von 9:00 bis 14:00 Uhr besetzt. Sie erhalten im Rahmen Ihres Erstgesprächs einen Rückruf-Termin, der 1 bis 2 Tage später stattfindet. Je nach Thema werden Sie dann durch unsere Expert*innen direkt am Telefon beraten, um ihr Anliegen zu klären.

In Vorbereitung auf die Telefonberatung füllen Sie bitte folgende Unterlagen aus:

Scannen Sie die ausgefüllten Dokumente im Anschluss ein und speichern Sie diese als PDF-Datei ab, um Sie Ihrer E-Mail an uns anhängen zu können.

VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.