Künstliche Intelligenz, Digitalisierung, Datenschutz und Datensicherheit gemeinsam mit der Politik, sächsischen Unternehmen für Verbraucher gestalten

Stand:
Digitale Teilhabe
Fingerabdruck im Netz

In einer Welt, in der immer mehr Dinge des Alltags digital gesteuert werden, wird digitale Teilhabe zur Voraussetzung für soziale Teilhabe. Der Freistaat Sachsen sollte dafür die Rahmenbedingungen schaffen, dass alle Menschen an den Angeboten umfassend partizipieren können und niemand von den sozialen und gesellschaftlichen Prozessen ausgeschlossen wird. Etwaige Barrieren oder Bedenken sind abzubauen und die Chancen der Digitalisierung positiv erfahrbar gemacht werden. Künstliche Intelligenz sollte als Bereicherung verstanden werden, Risiken sind im Vorfeld mitgedacht. Für all diejenigen, die digitale Lösungen nicht ohne Weiteres nutzen können oder möchten, muss geeignete Unterstützung angeboten werden, um Verwaltungsleistungen für alle leicht verfügbar zu machen. In diesem Zusammenhang ist klar, dass Veränderungen in der Gesellschaft nicht aufgehalten werden sollten.

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Digitale Verwaltung - bürgernah, kundenfreundlich und sicher
Die gute Erreichbarkeit digitaler Verwaltungsleistungen ist neben einer hohen Bedienungsfreundlichkeit und Sicherheit der Angebote ein zentraler Faktor für ihre Akzeptanz und Nutzung. Die öffentliche Verwaltung sollte die Umstellung auf digitale Prozesse beschleunigen - von der Antragstellung bis zur Zustellung eines Bescheids. Schnell, einfach und unabhängig vom persönlichen Erscheinen. Die Informationssicherheit sollte auf Basis von Open Source und Open Data Strategien umgesetzt werden. Der weiteren Verbesserung der Internetversorgung in Sachsen, einer zügigen Reduzierung „weißer Flecken“ ist ein wichtiger Punkt im Rahmen eines Akzeptanzmanagements zwischen allen beteiligten Akteuren.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.