Rund zwei Millionen Menschen in Sachsen haben keine Vorsorgedokumente, die im Ernstfall regeln, was zu tun ist. Um diese Lücke zu schließen, hat die Verbraucherzentrale Sachsen ein neues landesweites Beratungsangebot gestartet.
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Warum Vorsorge so wichtig ist
Vorsorge ist ein sensibles Thema, das viele verdrängen – doch die steigende Nachfrage nach Beratung zeigt, dass immer mehr Menschen die Notwendigkeit erkennen, sich für den Ernstfall abzusichern. Ein Unfall, eine Krankheit oder das hohe Alter können dazu führen, dass man auf die Unterstützung von Angehörigen oder Freund*innen angewiesen ist. Ohne klare Regelungen stehen diese jedoch oft vor rechtlichen Hürden und Unsicherheiten.
„Wer rechtzeitig vorsorgt, wahrt seine Selbstbestimmung und entlastet Angehörige in schwierigen Situationen."
Micaela Schwanenberg, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen
Vorsorgedokumente wie die Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht legen fest, wer Entscheidungen in alltäglichen, rechtlichen und medizinischen Angelegenheiten übernehmen darf – ob Post- oder Behördengänge, Bankgeschäfte oder die Abstimmung von Behandlungsplänen. Sie sorgen für Klarheit und gewährleisten rechtliche Sicherheit, damit persönliche Wünsche respektiert werden.
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Heute regeln, was in Zukunft wichtig wird: Unsere Vorsorgeberatung für Sachsen
Erstellen und prüfen Sie gemeinsam mit unseren Expert*innen wichtige Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen. Unsere Vorsorgeberatung finden Sie an über 18 Standorten und mehr als 40 Beratungsbus-Stationen in Sachsen.
„Auf diesem Weg für die Zukunft vorzusorgen, stärkt die Unabhängigkeit und Selbstbestimmtheit von Verbraucher*innen und fördert die Akzeptanz des Themas in der Bevölkerung“, so Schwanenberg.
Seit Juli 2024 bietet die Verbraucherzentrale Sachsen umfassende Rechtsberatung zur Erstellung und Überprüfung dieser Dokumente an. Ergänzend dazu informiert die „Plauderstunde Vorsorge“ in einem leicht zugänglichen Format verständlich über alle wichtigen Schritte für eine sichere Zukunft.
Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich
Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.
Konsumenci regularnie otrzymują fałszywe pisma od rzekomych firm windykacyjnych. Brandenburska Centrala Konsumencka (Verbraucherzentrale Brandenburg) publikuje numery kont, na które nie należy przelewać żadnych pieniędzy.