Wegen unerlaubter Vervielfältigung und Verbreitung können schnell Schadensersatzforderungen von bis zu 1.000 Euro und mehr ins Haus flattern. Den Brief in den Papierkorb zu werfen, ist nicht der richtige Weg, auf eine Abmahnung zu reagieren. Denn dann könnte schon bald ein gerichtliches Verfahren angestrengt werden, dass den Abgemahnten teuer zu stehen kommen kann.
Die vorbereitete Unterlassungserklärung unterschreiben und den Schadensersatz bezahlen, ist jedoch auch nicht in jedem Fall klug. Rechtzeitiger juristischer Rat ist daher notwendig. In vielen Fällen beinhalten die Forderungsschreiben der Anwaltskanzleien überzogene oder sogar unberechtigte Forderungen. So wird z.B. nicht unterschieden, ob der Abgemahnte nur der Anschlussinhaber ist, der selbst nicht gehandelt hat (sogenannte Störerhaftung) oder ob der Abgemahnte auch der tatsächliche Täter einer Urheberrechtsverletzung ist. Die Haftung des Störers unterscheidet sich von der des Täters. Auch hinsichtlich der Höhe von einzelnen im Schreiben aufgeführten Postionen kann durch juristische Kenntnis der einschlägigen Gesetze und der vorhandenen Rechtsprechung überzogenen Forderungen entgegen gewirkt werden. In der Urheberrechtsberatung der Verbraucherzentrale wird erläutert, was hinter der Abmahnung steckt, welche ersten Schritte notwendig sind und wie man gegebenenfalls in Zukunft Urheberrechtsabmahnungen durch geeignete Maßnahmen im häuslichen Umfeld vermeiden kann. Manchmal beugt zukünftigen Anwaltsschreiben schon der Tipp vor, ein unverschlüsseltes W-LAN abzuschalten oder es selbst ordnungsgemäß zu verschlüsseln.