Lehrkräftefortbildung "Consumer Citizenship"

Stand:
In dieser Fortbildung für Lehrkräfte wird das Konzept der Consumer Citizenship anhand vieler Beispiele erläutert und die Umsetzung im Unterricht besprochen.
Off

Politischer Konsum ist mehr als das Boykottieren oder absichtliche Kaufen bestimmter Güter. In dieser Fortbildung sprechen wir darüber, was genau wir darunter und damit auch unter "Consumer Citizenship" verstehen, welche Handlungsmöglichkeiten sich unter diesem Konzept fassen lassen und wo die Grenzen des Konzepts liegen. Dabei wird auch thematisiert, wie dieses komplexe Thema schülergerecht für den Unterricht aufbereitet werden kann.

Die Fortbildung kann sowohl in Präsenz als auch online durchgeführt werden!

 

Mindestteilnehmendenzahl 
5 Personen

Zielgruppe

Lehrkräfte aller allgemeinbildenden, weiterführenden Schulen

Ausstattung
Es ist keine besondere Ausstattung notwendig.

Zeitaufwand
90min

Kosten
Die Kosten betragen EUR 100 plus eventuelle Fahrkosten der Referent:innen.

Terminvereinbarung
Schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit Ihrer Terminanfrage samt gewünschtem Zeitraum  an bildung@vz-bw.de. Bitte nennen Sie uns die voraussichtliche Teilnehmendenzahl als auch den gewünschten Veranstaltungsort.

 

Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

Fragen zu Lebensmitteln? In unserem Forum antworten Expert:innen!

Kostenlose Auskunft von den Verbraucherzentralen: Unter lebensmittel-forum.de bekommen Sie unkompliziert eine fachkundige Antwort zu Fragen rund um Lebensmittel. Mehr als 300 Beiträge sind schon zum Stöbern da.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.