Abzocke auf Kleinanzeigen & Co.: Jetzt schnell und richtig handeln

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Geld überwiesen, aber die Ware kommt nicht? Oder wurde Ihnen falsche Ware untergeschoben? Betrug auf Zweitmarktplattformen wie Kleinanzeigen oder Ticketbörsen ist weit verbreitet. Unser Notfall-Check zeigt, welche Schritte Sie jetzt unternehmen können, um Ihr Geld zurückzufordern und sich künftig zu schützen.
Schmuckbild: Identitätsmissbrauch
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Auf Zweitmarkt-Plattformen tummeln sich nicht nur ehrliche Käufer und Verkäufer, sondern auch Betrüger. Sie verlangen Vorauszahlungen für nie verschickte Ware, tricksen mit gefälschten Zahlungsbestätigungen oder umgehen den Käuferschutz bei PayPal & Co. Verkäufer werden mit Fake-Schecks, gefälschten Zahlungslinks oder der QR-Code-Masche abgezockt. Besonders perfide: Manche Kriminelle nutzen ihre Opfer sogar unwissentlich zur Geldwäsche. Wer hier nicht aufpasst, zahlt am Ende doppelt – mit Geld und Nerven.

Was kann ich tun?

Sie wurden auf einer Secondhand-Plattform betrogen? Unser Notfall-Check zeigt, wie Sie vorgehen können – von der Kontaktaufnahme mit der Bank über eine mögliche Anzeige bis hin zur Sicherung von Beweisen. Zudem erfahren Sie, wie Sie sich vor betrügerischen Angeboten schützen können.

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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.