Nahrungsergänzungsmittel "Laminine"

Stand:
Mir wurde von meiner Heilpraktikerin das Produkt "Laminine" empfohlen. Haben Sie da schon mal von gehört oder weitere Informationen?
Off

Frage

Mir wurde sehr eindringlich von meiner Heilpraktikerin das Produkt "Laminine" empfohlen. Ich habe recherchiert, dass es sich dabei um eine umstrittene Verkaufsstrategie handelt und auch das angebliche "Zellen-Reset", welches alle kranken Zellen im Körper reparieren soll, nicht wirklich von Erfolg gekrönt ist...
Der Bezug des Nahrungsergänzungsmittels erfolgt über meine Heilpraktikerin.
Haben Sie schon mal davon gehört oder weitere Informationen, die mir bei meiner Entscheidung weiter helfen können?

Antwort

Das Produkt "Laminine" ist ein Anti-Aging-Produkt und enthält ein Extrakt aus befruchtetem Vogelei, marinen Proteinen und Pflanzenproteinen. Wirksame Substanzen sollen unter anderem Wachstumsfaktoren (FGF) sein, die Prozesse wie Vermehrung und Wachstum von Zellen steuern. Wie Sie bereits schreiben, sollen kranke oder alte Zellen durch diese Substanz repariert werden. Weniger Stress, schönere Haut, erholsamer Schlaf und weitere Gesundheitsaussagen sollen laut Internetauftritt des Anbieters die Folge sein. Tatsächlich ist keine dieser Gesundheitsaussagen von der EU zugelassen.

Zu Bedenken ist, dass es sich bei dem Produkt nicht um ein Arzneimittel (dafür wären ein wissenschaftlich nachgewiesener Nutzen, eine Sicherheitsüberprüfung und eine Zulassung notwendig), sondern um ein Nahrungsergänzungsmittel handelt. Nahrungsergänzungsmittel sind nicht dafür gedacht, Krankheiten vorzubeugen, zu heilen oder zu lindern. Dazu zählen auch nervliche Belastungen durch Stress, Schlafstörungen etc.

"Laminine" wird über sogenanntes Multi-Level-Marketing vertrieben. Gerade bei diesem Vertriebskonzept wird immer wieder von unzulässigen krankheitsbezogenen Aussagen berichtet, zum Beispiel "hilft bei Krebs", "heilt Arthrose" oder ähnliche. Die selbständigen Außendienstberater:innen (bei denen es sich auch um Heilpraktiker handeln kann, aber nicht immer um Ernährungsfachkräfte) empfehlen und verkaufen Produkte des Herstellers an Verbraucher. Sie sind – vorrangig aus finanziellem Eigennutz – natürlich bemüht, neue Kund:innen und Mitarbeiter:innen anzuwerben. Werbeaussagen und Empfehlungen zur Einnahme, die selbständige Verkäufer:innen im Verkaufsgespräch mündlich treffen, sind von den zuständigen Behörden nur schwer überprüfbar.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.