Verbraucher- und Medienbildung prioritär stärken

Stand:
Die Aufgaben einer lebenslangen Verbraucher- und Medienbildung sind zu unterstützen und zu fördern.
Wir sind  für alle da!

Das schärft alters-, geschlechter-, herkunfts- und statusunabhängig den Blick auf alltägliche Konsumentscheidungen und vermittelt Kompetenzen in der analogen und digitalen Welt, die das Miteinander in der Gesellschaft stärken können. Durch die Digitalisierung der Gesellschaft sind die Bedrohungen exponentiell gestiegen, die Schäden für Verbraucherinnen und Verbraucher können enorme Ausmaße annehmen. Es gilt in allen gesellschaftlichen Gruppen Wissen und Fakten gegen Fake News und neue Abzockmaschen zu stellen. Hier bedarf es unabhängiger, nur dem Verbraucher verpflichteter präventiver Unterstützung.

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.