Verbraucher- und Medienbildung prioritär stärken

Stand:
Die Aufgaben einer lebenslangen Verbraucher- und Medienbildung sind zu unterstützen und zu fördern.
Wir sind  für alle da!

Das schärft alters-, geschlechter-, herkunfts- und statusunabhängig den Blick auf alltägliche Konsumentscheidungen und vermittelt Kompetenzen in der analogen und digitalen Welt, die das Miteinander in der Gesellschaft stärken können. Durch die Digitalisierung der Gesellschaft sind die Bedrohungen exponentiell gestiegen, die Schäden für Verbraucherinnen und Verbraucher können enorme Ausmaße annehmen. Es gilt in allen gesellschaftlichen Gruppen Wissen und Fakten gegen Fake News und neue Abzockmaschen zu stellen. Hier bedarf es unabhängiger, nur dem Verbraucher verpflichteter präventiver Unterstützung.

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.