Zinsstreit mit Sparkassen: Was das Urteil für Sparer*innen bedeutet

Stand:
Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden festgelegten Referenzzinssatz bei langfristigen Sparprodukten bestätigt. Eine Entscheidung mit Strahlkraft, die nicht nur für Mitklagende von Bedeutung ist. Auch auf andere Langzeitsparer*innen, Sparkassen oder Banken wird das Urteil Auswirkungen haben. Wir ordnen ein und sagen Verbraucher*innen, was sie jetzt wissen müssen.
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Im Zinsstreit mit Banken und Sparkassen ergeben sich für Langzeitsparende unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten und damit einige Fragen: Was bedeutet das Urteil? Muss ich aktiv werden? Wurden die Zinsen meines Sparvertrags auch falsch berechnet?

ANTWORTEN AUF DIE WICHTIGSTEN FRAGEN IM ÜBERBLICK

Was bedeutet das Urteil für Prämiensparer*innen, die sich der Klage angeschlossen haben?  

Prämiensparer*innen können sich zunächst mit uns über die bisherigen Erfolge freuen. Das OLG hat der Verbraucherzentrale Sachsen in den wichtigsten Punkten Recht gegeben. Der Bundesgerichtshof hat diese Auffassung bestätigt. Die Klauseln zur Zinsanpassung sind rechtswidrig und die Ansprüche werden frühstens ab dem Zeitpunkt einer wirksamen Beendigung des Vertrags fällig und verjähren dann nach drei Jahren. Die Zinsanpassung erfolgt monatlich. Dabei gilt ein relativer Zinsabstand. Als Referenzzinssatz wurde der WU 9554 festgelegt.

Wir informieren Sie schnellstmöglich über weitere Schritte.

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Welche Bedeutung haben die Urteile für Prämiensparer*innen, die sich der Klage nicht angeschlossen haben?

Die Urteile stärken die Rechtsposition aller Prämiensparer*innen. Viele Verträge sind identisch oder ähnlich. Wir prüfen gerne Ihre Ansprüche.
Wichtig: Die Hemmung der Verjährung während des Musterfeststellungsklagen-Verfahrens gilt nur für Verbraucher*innen, die sich den Musterfeststellungsklagen angeschlossen haben.

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Für wen ist die BGH-Entscheidung relevant?

Alle Kund*innen, die einen Vertrag über das Langzeitsparprodukt „Prämiensparen flexibel“ abgeschossen haben, in dem die Klausel „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit … % verzinst“, „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit … % p.a. verzinst“ oder „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. … %, am Ende eines Kalender-/Sparjahres […].“ enthalten ist. Das BGH-Urteil wird sich jedoch auf weitere Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen auswirken und darüber hinaus.

Laut Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) existieren bundesweit 1,1 Millionen solcher Sparprodukte.

Wann bekomme ich mein Geld zurück?

Das hängt ganz von Ihrer Sparkasse ab. Wir fordern die sächsischen Sparkassen nach dem Urteil zur umgehenden Neuberechnung und Auszahlung der Zinsen auf. Wenn sich Ihre Sparkasse nicht meldet, werden Sie selbst aktiv. Wir unterstützen Sie dabei in einer persönlichen Beratung, ordnen das Urteil ein und besprechen Handlungsoptionen. Außerdem berechnen wir Nachzahlungsansprüche und überprüfen Berechnungen von Sparkassen oder anderen Stellen.

Wie kriege ich mein Geld zurück?

Fordern Sie Ihre Sparkasse zur Neuberechnung und Auszahlung der Zinsen auf. Falls sie nicht reagiert oder Sie Hilfe benötigen, stehen wir mit unserem umfassenden Beratungspaket gern zur Verfügung.

Müssen die Ansprüche gegenüber den Sparkassen JETZT geltend gemacht werden?

Wer dies noch nicht getan hat, und dessen Vertrag bereits beendet wurde, kann sich zu seinen Ansprüchen rechtlich beraten lassen. Voraussetzung: Die Ansprüche dürfen nicht verjährt sein.

Welche Bedeutung haben die Urteile für die laufenden Musterfeststellungsklagen gegen andere sächsische Sparkassen?

Das Urteil des BGH hat eine wichtige Signalwirkung auch für Kund*innen anderer Sparkassen. Allerdings sind die Urteile in den acht anderen Musterfeststellungsklagen noch nicht rechtskräftig.

Welche Bedeutung hat das Urteil für Kund*innen anderer Banken?

Es kommt darauf an, ob die Verträge mit den Prämiensparverträgen vergleichbar sind. Dies wäre im Rahmen einer rechtlichen Beratung zu prüfen.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.